Finanzierung
Für Studierende der MHB besteht die Möglichkeit Ihren Auslandsaufenthalt durch ein Förderprogramm der MHB zu finanzieren. Bitte beachten Sie, dass Aufenthalt den Förderbedingungen entspricht.
Externe Förderangebote
Neben Förderprogrammen der MHB gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können. Teilweise ist eine Doppelförderung möglich. Folgende Angebote gibt es:
Förderbedingungen
Auslands BAföG kann durch förderberechtigte Personen bezogen werden. Es empfiehlt sich im Zweifelsfall immer zu bewerben, da auch Studierende, die auf Grund des Einkommens der Eltern im Inland nicht BAföG-berechtigt sind, wegen der höheren Förderungssätze im Ausland förderberechtigt sein können. Das Antragsformular finden Sie hier.
Förderdauer
Der Antrag für Auslands BAföG muss mindestens 6 Monate vor Antritt der Reise beim zuständigen Auslandsamt gestellt werden. Innerhalb der EU und Schweiz können Studierende mithilfe des Auslands BAföG vom Beginn bis zum Abschluss gefördert werden. Außerhalb der EU beträgt die maximale Förderdauer 1 Jahr – in besonderen Fällen 2,5 Jahre. Bei Austausch an Partnerhochschule kann das Auslands BAföG während der gesamten Zeit des Aufenthaltes bezogen werden. Für Pflichtpraktika mit einer Dauer von min. 12 BAföG Wochen ist ebenfalls eine Förderung mittels Auslands BAföG möglich.
Förderhöhe
Mittels des Auslands BAföG können Studiengebühren von max. 4.600 Euro pro Jahr übernommen werden. Reisekosten innerhalb der EU werden je Hin- und Rückreise mit bis zu 250 Euro, und außerhalb EU mit je Hin- und Rückreise bis zu 500 Euro unterstützt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit Zusatzkosten der Krankenversicherung (mtl. in Höhe des Krankenversicherungszuschlags) und Auslandszuschläge für höhere Lebenserhaltungskosten (außerhalb EU und Schweiz) mit dem Auslands BAföG (teil-)finanzieren zu lassen.