Senat
Der Senat ist das höchste akademische Gremium der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB).
Der Senat wird gemäß den nachstehenden Bestimmungen, mindestens jedoch alle drei Jahre, aus und durch sämtliche Mitglieder der Universität gewählt und besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern der Universität:
- Kraft Amtes der / die Dekane, soweit sie Mitglieder der Hochschule sind
- vier gewählte berufene hauptamtliche Professorinnen/Professoren (wovon mindestens zwei HA1-Professorinnen/HA1-Professoren sind),
- eine gewählte wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein gewählter wissenschaftlicher Mitarbeiter,
- eine gewählte nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin/ein gewählter nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter,
- zwei gewählte Studierende
Mit Rede- und Antragsrecht nehmen an den Sitzungen des Senats teil:
- Die Präsidentin/der Präsident und die Vizepräsidentin/der Vizepräsident/die Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten,
- die kaufmännische Geschäftsführung der Universität,
- je eine Vertreterin/ein Vertreter der Hochschulkliniken
- Kraft Amtes die Dekanin/der Dekan/die Dekaninnen/Dekane soweit sie nicht Mitglieder der Hochschule sind.
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
a) Mitwirkung bei der Bildung des Präsidiums nach Maßgabe dieser Grundordnung, inklusive der Wahl und Abwahl der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten,
b) Zustimmung zur Fakultäts- und Universitätsentwicklungsplanung,
c) Stellungnahme zum Wirtschaftsplan,
d) Beschlussfassung über die Grundordnung und deren Änderung,
e) Erlass von Kooptionsordnungen und Zustimmung zu Kooptionsentscheidungen gem. vorstehend § 12 Abs. 6 lit. h),
f) Erlass von sonstigen Ordnungen, soweit diese nicht nach dieser Grundordnung durch die Fakultäten zu erlassen sind,
g) Entscheidung über die Vorschläge der Fakultäten zur Berufung von Hochschullehrern,
h) Stellungnahme zu Ordnungen der Fakultäten,
i) Wahl Ausschüsse und Kommissionen,
j) Verleihung von akademischen Ehrungen,
k) Erörterung und Beschlussfassung über strukturelle Änderungen, die keine Beschlussfassung gem. vorstehend lit. d) erfordern,
l) Entscheidungen über Vorlagen des Präsidiums in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
m) Stellungnahmen zur Einrichtung und Auflösung von Studiengängen, zentralen Einrichtungen, Betriebseinheiten,
n) Beschlussfassung zur Einrichtung und Auflösung von Fakultäten, und An-Instituten
o) Beschlussfassung über Mitgliedschaft vorstehend § 7 ‚Abs. 1 lit. f) bzw. Angehörigenstatus gem. vorstehend § 8 Abs. 1 lit. l),
p) Wahl der Geleichstellungsbeauftragten/des Gleichstellungsbeauftragten.
Die Sitzungen des Senats sind für die Mitglieder und Angehörigen der Universität öffentlich, ausgenommen Personal- und Finanzangelegenheiten. Die Termine und Dokumente werden auf moodle veröffentlicht.
Mitglieder des Senats
Mitglieder des Senats
Statusgruppe Dekane Fakultäten
Prof. Dr. Christine Holmberg, Dekanin Fakultät für Medizin und Psychologie (FMP)
Prof. Dr. Notger Müller, Dekan Fakultät für Gesundheitswissenschaften (FGW)
Gewählte Mitglieder
Statusgruppe Hauptamtliche Professor*innen:
Prof. Dr. Stephan Gretschel
Prof. Dr. Olaf Grisk
Prof. Dr. Dirk Lubbe
Prof. Dr. Stefan Lüth
Statusgruppe Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
Dr. Werner Dammermann
Statusgruppe Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
Hannah Leichsenring
Statusgruppe Studierende:
Götz Rövenstrunk
Greta Weber