Schwerbehinderung
Was ist das?
Menschen sind behindert, wenn sie für längere Zeit körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbehinderungen haben und durch Wechselwirkungen mit ungünstigen personen- wie umweltbezogenen Faktoren die Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sein kann.
Warum eine Schwerbehindertenbeauftragte?
Eine Schwerbehindertenbeauftragte fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Arbeitsstelle bzw. das Studium. Sie steht Ihnen helfend zur Seite und vertritt die Interessen gegenüber dem Betrieb. Sie steht aber auch dem Arbeitgeber beratend zur Seite.
Mein Name ist Beatrix Thiele und ich bin für Sie erreichbar unter behindertenbeauftragte@mhb-fontane.de.
Aufgaben der Schwerbehindertenbeauftragten
Persönliche Betreuung und Beratung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten aller
Statusgruppen und Studierenden:
- Schwere und chronische Erkrankung, psychische Belastungen, Ängste etc.
- Behindertengerechte/ gesundheitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und -ausstattung
- Probleme im Arbeitsalltag der behinderten Beschäftigten mit Kolleg*Innen/Studierenden
- Persönliche Unterstützung/ Beratung beim Stellen von Anträgen, z.B. Feststellungsantrag GdB, Rehabilitation, BEM
- Vertretung der Interessen gegenüber den Führungskräften, der HSL, der Personalabteilungsleitung sowie Begleitung bei Gesprächen
Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben
- Mitarbeit bei Einstellungsverfahren
- Sichtung der Bewerbungsunterlagen, Entscheidungsfindung über Einladung zum Gespräch
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, Vertreten der Rechte behinderter Bewerber*Innen
- Beurteilung von Ablehnungsbegründungen und ggf. Einlegen von Widersprüchen
- Mitarbeit bei Berufungsverfahren
- Sichtung der Bewerbungsunterlagen, Mitentscheidung über Einladung zur Anhörung
- Teilnahme an der Anhörung und Sitzungen der Berufungskommission
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, Vertreten der Rechte behinderter Professor*Innenanwärter
- Beurteilung von Ablehnungsbegründungen und ggf. Einlegen von Widersprüchen
Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess nach schwerer Erkrankung oder Unfall
- Anwesenheit in einem BEM-Gespräch, sofern der Wunsch besteht
- Erarbeitung und Durchführen von Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitskraft und des Arbeitsplatzes in Zusammenarbeit mit der/ dem Behinderten
Gremienzusammenarbeit, wenn es um zugehörige Themen geht
Enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, dem Arbeitgeber, der Personalabteilung und der Gleichstellungsbeauftragten und anderen Gremien