Schwerbehinderung
Was ist das?
Menschen sind behindert, wenn sie für längere Zeit körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbehinderungen haben und durch Wechselwirkungen mit ungünstigen personen- wie umweltbezogenen Faktoren die Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sein kann.
Warum eine Schwerbehindertenbeauftragte?
Eine Schwerbehindertenbeauftragte fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Studium. Sie steht Ihnen helfend zur Seite und vertritt die Interessen gegenüber der Hochschule. Sie steht aber auch dem Arbeitgeber beratend zur Seite.
Mein Name ist Beatrix Thiele und ich bin für Sie erreichbar unter behindertenbeauftragte@mhb-fontane.de.
Aufgaben der Schwerbehindertenbeauftragten
Persönliche Betreuung und Beratung der schwerbehinderten und gleichgestellten Studierenden:
- Schwere und chronische Erkrankung, psychische Belastungen, Ängste etc.
- Behindertengerechte/ gesundheitsgerechte Gestaltung und Ausstattung
- Probleme im Studienalltag der behinderten Studierenden
- Persönliche Unterstützung/ Beratung beim Stellen von Anträgen, z.B. Feststellungsantrag GdB, Rehabilitation
- Vertretung der Interessen gegenüber den Führungskräften, der Hochschulleitung, der Personalabteilung, den Dozierenden/ ProfessX sowie Begleitung bei Gesprächen
Mitarbeit bei Berufungsverfahren
- Sichtung der Bewerbungsunterlagen, Mitentscheidung über Einladung zur Anhörung
- Teilnahme an der Anhörung und Sitzungen der Berufungskommission
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, Vertreten der Rechte behinderter Professor*Innenanwärter
- Beurteilung von Ablehnungsbegründungen und ggf. Einlegen von Widersprüchen
Wiedereingliederung in den Studienprozess nach schwerer Erkrankung oder Unfall
- Erarbeitung und Durchführen von Maßnahmen zum Erhalt des Studienplatzes in Zusammenarbeit mit der/ dem Behinderten
Gremienzusammenarbeit, wenn es um zugehörige Themen geht
- enge Zusammenarbeit mit dem Präsidium und dem Prüfungsausschuss