Fördermöglichkeiten an der MHB
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Stipendien- und Förderprogrammen, die verschiedene Studierenden ansprechen. Es gibt: Teil- und Vollstipendien, spezielle Förderung für Auslandsaufenthalte oder für die Teilnahme an Konferenzen. Ebenso gibt es Stipendien zur Förderung verschiedener Zielgruppen oder bestimmter Studienabschnitte. An der MHB können sich Studierende sich unter anderem für ein leistungsorientiertes Deutschlandstipendium oder ein auf Diversität ausgerichtetes MHB-Stipendium bewerben.
Wir möchten ihnen an dieser Stelle eine kurze Übersicht über Stipendiengeber geben. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es obliegt dem Studierenden, sich über die jeweiligen Modalitäten selbst zu informieren.
Informationen zur Ausschreibung des Deutschlandstipendiums an der MHB
Grundgedanke des 2011 von der Bundesregierung eingeführten Deutschlandstipendiums war und ist es, herausragende Leistungen von engagierten Studierenden anzuerkennen und in einer öffentlich-privaten Partnerschaft gemeinsam zur Förderung der Fachkräfte von morgen beizutragen. Mit dem Stipendium werden begabte und leistungsstarke Studierende gefördert, „die aufgrund ihres bisherigen Engagements und Werdegangs unter Berücksichtigung sozialer, familiärer und persönlicher Umstände über ein großes Potenzial verfügen und herausragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben". Der dem Stipendium zugrunde liegende Leistungsbegriff ist dabei bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen oder Hindernisse und Widerstände im eigenen Lebens- und Bildungsweg erfolgreich zu meistern.
Wie hoch ist die Förderung durch das Deutschlandstipendium?
Die Höhe des Deutschlandstipendiums beträgt 300 Euro pro Monat. Die Stipendiat*innen erhalten die Förderung in der Regel für mindestens 12 Monate (ein Studienjahr).
Förderkriterien und Auswahlprozess
Die Auswahl erfolgt über ein Punktesystem basierend auf den verschiedenen Auswahlkriterien sowie der Bewertung des Motivationsschreibens durch ein Auswahlgremium.
Kriterien
Leistung, Engagement, Bildungsbiographie
- Schul- oder Studienleistungen,
- Ehrenamtliches Engagement (z. B. soziales, gesellschaftliches, hochschulpolitisches Engagement; Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden, Vereinen; Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen),
- Weitere (praktische) Qualifikationen (z.B. Berufsausbildung, Freiwilligendienste, besondere Erfolge, Auszeichnungen, Preise), besondere persönliche und familiäre Umstände (z.B. Krankheit, Behinderung, Erziehung und Pflege eigener Kinder, Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger, Herkunft)
- Motivationsschreiben,
Wichtig: Angaben müssen belegt werden (alle Dokumente müssen gesammelt am Ende des Bewerbungsformulars hochgeladen werden)
Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2025/26 beginnt am 1. Januar 2025.
Sie haben noch Fragen?
Wir haben in den FAQ (Fragen und Antworten) alle relevanten Informationen für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie sich diese gut durch.
Landesförderprogramm zur Stärkung der landärztlichen Versorgung
Das Landesförderprogramm für Medizinstudierende und Ärzt*innen in Weiterbildung geht in die nächste Runde. Ab sofort können bis zum 30.08. die Förderanträge für Stipendien für einen Studienstart im Wintersemester gestellt werden!
Im Rahmen der neuen Richtlinie können für 2023 und 2024 jeweils 18 Stipendien zum Wintersemester neu vergeben werden. Es können sich auch höhere Semester bewerben. Dafür verpflichten Sie sich u. a. zu einer mindestens fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit nach Abschluss der Facharztweiterbildung in den Fachrichtungen
- Allgemeinmedizin
- Augenheilkunde
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
- Neurologie
- Nervenheilkunde oder
- Psychiatrie und Psychotherapie
in der ambulanten Versorgung in ländlichen Regionen* Brandenburgs.
Detaillierte Informationen zum Landesförderprogramm sowie die Antragsunterlagen finden Sie auch auf der Website der KV Brandenburg unter Landärztestipendium.
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten der KV Brandenburg (Praxistage, Famulatur, PJ) finden Sie hier.
Neben der finanziellen Förderung einzelner Studienabschnitte, bietet die KV Brandenburg eine Praxisbörse mit Famulatur-Praxen sowie eine Übersicht von geschulten Mentoren und lizensierten KV RegioMed-Lehrpraxen.
KV RegioMed Lehrpraxen sind im besonderem Maße für die Aus- und Weiterbildung qualifiziert, da sie Lehrpraxis einer medizinischen Hochschule sind, eine Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer besitzen sowie jährlich an einer Mentorenschulung teilnehmen.
Zu den Antragsunterlagen der finanziellen Förderungen gelangen Sie hier.
Hintergrund des Stipendiums
Die gemeinnützige Deutsche Parkinson Hilfe (DPH e. V.) unterstützt Menschen, die unheilbar an Morbus Parkinson erkrankt sind. In einer alternden Gesellschaft stellen Krankheiten wie Parkinson die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Deshalb fördert die DPH gemeinsam mit der Thiemann-Stiftung die Entwicklung ergänzender und alternativer Behandlungsmethoden, leistet Aufklärungsarbeit und fördert Auszubildende und Studierende, die sich besonders im Bereich Parkinsonhilfe hervorheben oder ihren Schwerpunkt in der Ausbildung im Bereich Neurologie/Parkinson setzen.
Hierbei steht auch im Vordergrund, dem Ärzt*innenmangel - besonders in Non-Metropolregionen und Flächenländern entgegen zu wirken und frühzeitig Nachwuchs an die Region zu binden.
Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2025/26 beginnt am 1. Januar 2025.
Voraussetzungen und Ausgestaltung
Für das Stipendium können sich alle eingeschriebenen Studierenden der Humanmedizin an der MHB bewerben.
Art des Stipendiums
-
Mit dem Stipendium ist neben einer ideellen auch eine finanzielle Förderung verbunden.
-
Das Stipendium dient primär der Unterstützung der DPH e.V. sowie der Thiemann-Stiftung auch während der Studienzeit, möglichst mit dem Ziel der Qualifizierung im Bereich Parkinson sowie zur Förderung von eigenen wissenschaftlichen Arbeiten
Mit Gewährung des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendiat:in zudem dazu:
-
sich ihrem Studium mit vollem Einsatz zu widmen
-
regelmäßige Kontakte zur DPH e.V./Thiemann-Stiftung zu pflegen
-
die DPH e.V. und die Thiemann-Stiftung während der gesamten Studiendauer insbesondere bei der Organisation von fachlichen Veranstaltungen und der Durchführung von Projekten zu unterstützen (z.B. Kooperation mit den Kliniken Beelitz, der Tulip Gala, Parkinson-Frühstück etc.)
-
an ausgewählten Veranstaltungen der DPH e.V./Thiemann-Stiftung persönlich teilzunehmen
Kontakt
Zu Fragen zum Parkinson-Stipendium wenden Sich sich bitte an Frau Nadine Shalala
Leiterin Strategische Partnerschaften, Fundraising & Alumni
Campus Neuruppin · Haus D · Raum 336
E-Mail: nadine.shalala@mhb-fontane.de
Fon: +49 3391 39-14106
Die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg (ukrb) unter der Leitung von Prof. Joachim Behr bietet ein Teilstudiendarlehen an. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den an der Klinik absolvierten Weiterbildungs- bzw. Beschäftigungszeiten. Wie beim regulären Klinikdarlehen wandelt sich das Teilstudiendarlehen in Abhängigkeit von der Dauer der späteren Beschäftigung in ein nicht zurückzuzahlendes Stipendium.
Interessierte anderer Fachrichtungen können sich zudem in der Regel ein Jahr der Weiterbildungszeit an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik für ihre jeweilige Facharztweiterbildung anrechnen lassen. Neben der klinischen Ausbildung besteht die Möglichkeit der berufsbegleitenden Promotion mit Freistellungszeiten.
Bewerben können sich Medizinstudierende ab dem 9. Semester sowie Absolvent*innen des Studiengangs Medizin der MHB.
Weiterführende Informationen und die genauen Bewerbungsmodalitäten entnehmen Sie bitte diesem Dokument.
MHB-Stipendium
Wer kann sich bewerben?
Alle an der MHB immatrikulierten und zugelassenen Studierenden, können sich bewerben. Nicht gefördert werden Studierende, die bereits eine materielle Förderung von 301 Euro und mehr pro Monat erhalten. Zu den Förderkriterien zählen unter anderem die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich z.B. aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.
Bewerber*innen aus u.a. folgenden diversen Studierendengruppen werden bei der Vergabe des Stipendiums bevorzugt berücksichtigt:
-
Studierende, die als Bildungspioniere oder Arbeiterkinder als erstes Kind in der Familie ein Studium begonnen haben;
-
Studierende mit Migrationsvorder- oder Hintergrund;
-
Studierende mit Kindern oder mit besonderen Betreuungs- und Versorgungspflichten;
-
Studierende mit Behinderung;
-
Studierende, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechtes, ihrer Sprache, ihrer kulturellen Heimat und sozialen Herkunft, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen Diskriminierung erfahren mussten
-
Studierende die auf dem Weg zu einem Studium an der MHB besondere Hürden zu überwinden hatten
-
Studierende, die sich für mehr Diversität, Gleichstellung und Chancengerechtigkeit engagieren
Wie hoch ist die Förderung im Rahmen des MHB-Stipendiums?
Die Höhe des MHB-Stipendiums beträgt zwischen 150 und 300 Euro pro Monat. Die Stipendiat*innen erhalten die Förderung in der Regel für mindestens 12 Monate (ein Studienjahr).
Muss ich das Geld zurückbezahlen?
Nein
Wie viele MHB-Stipendien werden vergeben?
Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Zahl der Bewerbungen und den zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Die Zahl der zu vergebenden Stipendien an der MHB ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, und wir danken unseren engagierten Förderern, die das MHB-Stipendium ermöglichen, allen voran die Stiftung der Sparkasse OPR.
Ab wann kann ich mich bewerben?
Der Bewerbungszeitraum für ein MHB-Stipendium beginnt jeweils im Januar. Die Stipendien werden zum Beginn des Sommersemesters vergeben.
Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsformular, welches zum Beginn des Bewerbungszeitraumes auf dieser Seite freigeschaltet wird.
Vergabe der Stipendien
Die Begutachtung wird von einem Auswahlgremium vorgenommen und orientiert sich vor allem an folgenden Kriterien:
- Chancengleichheit
- Bildungspioniere
- Diversität
- Engagement, Ehrenamt und das Übernehmen von Verantwortung
So werden besonders Hürden im Lebenslauf, wie besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Erkrankungen, die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger oder eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft, zum Beispiel Migrationshintergrund oder Nichtakademikerhaushalt berücksichtigt. Zudem fließen folgende Aspekte mit in die Bewertung ein: Engagement, z.B. in Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit; gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Verbänden oder Vereinen.
Wann erhalte ich eine Rückmeldung? Erfahre ich auch, wenn ich für das MHB-Stipendium abgelehnt wurde?
Wir informieren ALLE Bewerber*innen über die Förderentscheidungen. Wir möchten Sie deshalb bitten, während der Bewerbungsphase von etwaigen Anfragen abzusehen.
Wie lange werde ich gefördert?
Die Förderung wird innerhalb der Regelstudienzeit in der Regel für 12 Monate (Stipendienbeginn April) vergeben. Um sich verändernde Lebenssituationen zu berücksichtigen und so vielen Studierenden wie möglich die Chance auf ein Stipendium zu gewähren, werden die Stipendien nicht automatisch verlängert. Jeder Stipendiat/jede Stipendiatin muss sich nach Ablauf der Förderungsdauer erneut bewerben.
Wann endet eine Förderung?
Die Förderung endet, wenn der Stipendiat oder die Stipendiatin:
- der/die Studierende die Fachrichtung wechselt
- das Studium abgebrochen hat
- die letzte Prüfungsleistung erbracht hat (Die Förderung endet bei erfolgreichem Studienabschluss mit der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach der Erbringung der letzten Prüfungsleistung.)
- exmatrikuliert wird
- die Hochschule wechselt
Kann eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus verlängert werden?
Ja, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich die Studiendauer aufgrund schwerwiegender Gründe verlängert und deshalb eine Beurlaubung vom Studium erfolgt. Diese Gründe können unter anderem sein:
- ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt während der Vorlesungszeit (nicht PJ oder Famulatur etc.)
- Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes
- Einschränkungen aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung
Die Verlängerung der Förderdauer muss schriftlich beantragt werden. Während der Beurlaubung vom Studium wird das MHB-Stipendium nicht ausgezahlt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über eine geplante Antragstellung per Email (stipendium@mhb-fontane.de), damit wir Ihnen dabei behilflich sein können, Ihre möglichst lückenlose Weiterförderung zu organisieren.
Werden persönliche Daten an die Förderer weitergegeben?
Förderern ist es gestattet, beratend am Auswahlverfahren teilzunehmen. Stipendiengeber können auf Wunsch Einblick in die anonymisierten Bewerbungsunterlagen der Kandidat*innen erhalten. Sie erhalten jedoch keine Informationen zur Identität der Bewerber*innen und können dementsprechend nur Anmerkungen zu den Auswahlkriterien abgeben.
Die MHB ermöglicht im Rahmen der feierlichen Übergabe der Stipendien den Kontakt zu den Förderern. Dieser persönliche Kontakt unterstützt oft bei der Entscheidung, die Förderung fortzuführen.
Welche Mitwirkungspflichten haben Geförderte?
Stipendiatinnen und Stipendiaten haben keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Förderern. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind jedoch verpflichtet, an der regelkonformen Durchführung des Stipendienprogramms mitzuwirken, indem sie:
- alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich der MHB zu melden (z.B. Parallele Förderung)
- zudem die Stipendiat*innen die MHB bei der Akquise neuer Förderer (zum Beispiel mittels Testimonials auf der Webseite) unterstützen
Stiftungen und Stipendiengeber
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Förderdatenbank der Bundesregierung
-
Mystipendium.de – Von einer ehemaligen Stipendiatin ins Leben gerufene Stipendiendatenbank
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Aufstiegsstipendium der SBB - Stiftung Begabtenförderung für Berufserfahrene zur Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums
-
DFG - Nachwuchsförderung
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Cusanuswerk - Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland
- Friedrich-Ebert-Stiftung - Studien- und Promotionsförderung
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Heinrich-Böll-Stiftung - Studien- und Promotionsförderung der Heinrich-Böll-Stiftung (Informationsflyer) Bewerbungsfrist i.d.R. 1. März und 1. September
- Hans-Böckler-Stiftung (Studium- und Promotionsstipendium)
Chancengleichheit im Bildungswesen, längere Förderung, Ehrenamtliches Engagement und gute Leistungen im Studium- sowohl Studienförderung als auch Förderung der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg.
- Stiftung Begabtenförderung beruflich Bildung (SBB)
Aufstiegsstipendium: für Menschen mit entsprechender Berufsausbildung, ab einer Note von 1,9 / oder mind. 87 Punkten in der Abschlussprüfung der Ausbildung und anschließend mehreren Jahren Berufserfahrung
- Avicenna Studierendenwerk - Stipendium für sozial engagierte, muslimische Studierende
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk: Stipendien für sozial engagierte, jüdische Studierende
- Evangelisches Studienwerk: Stipendien für sozial engagierte, evangelische Studierende
- Stipendium für Medizinstudierende - Stadt Wittenberge
- GLG Stipendium für Medizinstudenten
- Stipendium des Landkreis Oberspreewald-Lausitz
- B.Braun-Stiftung
- Manfred Lautenschläger-Stiftung - Medical Excellence Programm
- BDI Berufsverband Deutscher Internisten e. V.
- Stiftung Perspektive Hausarzt
- Stipendien für Medizinstudierende - Helios Gesundheit
- Förderprogramm "Klinikstudent" - Kliniken Landkreis Sigmaringen
- Förderprogramm "Klinikstudent" - Kliniken des Landkreises Neustadt a.d. Aisch
- Förderprogramm für Allgemeinmediziner - Stadt Bergen
- Ort sucht Arzt - Städte in Brandenburg mit Fördermöglichkeiten
- Landkreis Uckermark
- Stadt Angermünde
- Stadt Prenzlau
- Stadt Eberswalde
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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen - bdp - Studienstiftung Deutscher Psychologinnen und Psychologen
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Stipendium Zahnmedizin - Deutscher Zahnarzt Service
- Stipendium für Zahnmedizin-Studierende - KZV Sachsen-Anhalt
- Stipendium für Zahnmedizin - Stadt Wittenberge, Brandenburg
Servicestelle für Forschungsförderinformationen im deutschsprachigen Raum
Kostenloser Zugang mit MHB E-Mail Adresse (Suchfunktion u.a. auch für Kongressstipendium, Promotionsstipendium etc.)
Für weitere Informationen zur Forschungsförderung, wenden Sie sich bitte an das Forschungsdezernat.
MHB Förderverein
Der MHB Förderverein fördert vielfältige Projekte in Forschung, Lehre und Administration. Ein besonderes Anliegen des Vereins ist es jedoch, studentische Initiativen und Projekte zu unterstützen und engagiert sich unter anderem als Förderer von Deutschlandstipendien.
Weitere Informationen wie Satzung, Formulare und zu bereits geförderten Projekten finden Sie auf der Seite des Fördervereins.