Stipendienprogramm für Landärzt*innen gestartet
Neuruppin, 11.07.2019
Studierende der Fachrichtung Humanmedizin, die in Deutschland immatrikuliert sind und sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab sofort um ein vom Gesundheitsministerium gefördertes Brandenburg-Stipendium für angehende Landärzt*innen bewerben.
Pro Semester - beginnend im Oktober 2019 und endend im April 2021 - können bis zu 25 Studierende für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 75 Monate, längstens bis zum Ende des Medizinstudiums) ein Stipendium in Höhe von monatlich 1.000 Euro gewährt bekommen. Dafür verpflichten sie sich, nach Abschluss ihres humanmedizinischen Studiums und der Facharztweiterbildung zu einer mindestens 5-jährigen ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen Brandenburgs, und zwar entweder in der ambulanten oder stationären Versorgung oder im öffentlichen Gesundheitsdienst.
Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen.
Bewerber*innen mit Abitur in Brandenburg (so genannte Landeskinder) sowie Studierende, die bereits einen Medizinstudienplatz an der MHB haben (oder zumindest angeboten bekommen haben), werden bei gleichrangiger Eignung bei der Bewilligung bevorzugt!
Anträge auf Förderung können zweimal jährlich schriftlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg KVBB gestellt werden. Bewerbungsschluss für einen Förderbeginn zum Wintersemester ist jeweils der 15. August, Bewerbungsschluss für einen Förderbeginn zum Sommersemester ist jeweils der 15. Februar.
Ziel des Landesstipendiums ist es, eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung im Land Brandenburg flächendeckend und nachhaltig sicherzustellen. Hierzu sollen Humanmedizinstudierende durch Förderung von Stipendien frühzeitig für die Aufnahme einer späteren ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen Brandenburgs gewonnen werden. Dies gilt insbesondere für das Fachgebiet Allgemeinmedizin, aber auch für die Fachgebiete Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Nervenheilkunde und Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie.
Weitere Fördermaßnahmen
Neben diesem Landesstipendium gibt es mit dem so genannten Co-Stipendium und der Facharztweiterbildung zwei weitere Fördermaßnahmen: Wenn Studierende bereits ein Stipendium durch eine Kommune oder einen Krankenhausträger erhalten, können diese sich um ein monatliches Co- Stipendium von bis zu 500 Euro bewerben. Dafür verpflichten sie sich, nach der Aus- und Weiterbildung in bestimmten Facharztgruppen für mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs ärztlich tätig zu sein.
Darüber hinaus können mit dem Programm bis zu 5.700 Euro der Kosten für die Anstellung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung für die Regelweiterbildungszeit von 60 Monaten übernommen werden. Gefördert wird so die ambulante Weiterbildung von 20 Stellen.
Das Stipendienprogramm für angehende Landärzt*innen wurde von der Landesregierung initiiert und wird aus Landesmitteln finanziert. Dafür sind im Landeshaushalt Mittel in Höhe von 2,4 Mio. Euro in 2019 und von 3,3 Mio. Euro in 2020 festgelegt. Für 2021 wird mit weiteren 4,3 Mio. Euro und für 2022 mit 5,3 Mio. Euro gerechnet. Die KVBB setzt das Programm um.
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen für das neue Förderprogramm zur Stärkung der landärztlichen Versorgung stehen auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) unter www.kvbb.de/praxis/studium-weiterbildung/foerderprogramm bereit.