Gesundheit.Zukunft.Schenken
Ihr Testament für die gesundheitliche Versorgung von morgen
Erinnern Sie sich daran, wie es war, an der Universität zu studieren oder eine Ausbildung zu machen? Eine prägende und aufregende Zeit. Am Ende das Gefühl, mit dem Abschluss ein neues Kapital aufzuschlagen und das Fundament für eine erfolgreiche Zukunft gelegt zu haben. Wie wäre es, diese Erinnerungen weiterzugeben? Und zugleich jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen und ebenso die bestmögliche gesundheitliche Versorgung nachhaltig zu sichern. Dort, wo wir zu Hause sind.
Was kann Ihr Nachlass bewirken?
Eine Testamentspende ist eine einzigartige und sehr bedeutungsvolle Art von Geschenk. Die Wirkung ist für viele spürbar und zugleich ist sie eine zutiefst persönliche Aussage. Es ist Ihr Vermächtnis - ein dauerhafter Ausdruck Ihrer Werte und Ihres Engagements für eine Sache, an die man sich erinnern und die man weiterführen möchte. Wenn Sie die Medizinische Hochschule Brandenburg in Ihrem Nachlass bedenken, ist dies eine Investition in die Zukunft von Wissenschaft und Bildung. Damit nehmen Sie Ihren Platz in der Geschichte der MHB ein und inspirieren kommende Generationen.
Möglichkeiten
Sie können der MHB Ihren gesamten Nachlass vererben. Oder Sie sichern mit einem Testament zunächst Familie und Freunde ab und bedenken die MHB mit einem Teil Ihres Erbes. Das Vermögen muss nicht groß sein, um Großes zu bewirken. Wichtig ist, dass alles so geregelt ist, wie Sie es sich wünschen.
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über das, was Sie weitergeben wollen und überlegen dann, wer davon was bekommen soll. Wer soll sich nachher um alles kümmern?
Ein Testament ermöglicht es Ihnen, genau festzulegen, wer Erbe oder Erbin werden und wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die vielleicht nicht Ihren Wünschen entspricht. Dabei bleiben Sie immer flexibel und können Ihr Testament in der Regel jederzeit ändern und so Ihrer Lebenssituation anpassen. Neben der Vermeidung von Streitigkeiten können Sie mit einem Testament beispielweise auch Freunden oder der MHB einen Teil Ihres Nachlasses hinterlassen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird vermachen und vererben oft synonym benutzt. Bei der Testamentgestaltung (und im Erbrecht) gibt es jedoch wichtige Unterschiede.
Ein Erbe/eine Erbin tritt automatisch auch die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person an und übernimmt damit sämtlichen Rechte und Pflichten. Vererbt werden damit unter Umständen nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Zudem muss sich der Erbe/die Erbin auch um die Abwicklung des gesamten Nachlasse kümmern (z.B. Ihre Wohnung auflösen, Ihre Immobilie verkaufen und Verträge kündigen.)
Wer mit einem Vermächtnis bedacht wird hat keine Pflichten sondern nur einen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses (z.B. ein Geldbetrag, ein Kunstgegenstand oder eine Immobilie). Die Erbin/der Erbe ist verpflichtet, diesen der/dem Begünstigten herauszugeben
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten ein Testament zu verfassen.
Das handschriftliche Testament
Bei diesem muss der gesamte Text von Hand geschrieben und mit Vor- und Familienname unterschrieben werden. Ein per Schreibmaschine oder Computer geschriebenes Testament ist ungültig. Schreiben Sie 'Mein letzter Wille" oder "Mein Testament" als Überschrift, so dass deutlich wird, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handelt. Fügen Sie unbedingt auch Ort und Datum hinzu. Ein handschriftliches Testament können Sie überall aufbewahren. Damit es jedoch gefunden wird und nicht verloren geht, empfiehlt es sich, es beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung zu geben.
Das notarielle Testament
Auch als öffentliches Testament bezeichnet, wird das notarielle Testament in Gegenwart eines Notars/einer Notarin aufgesetzt und unterzeichnet. Eine sichere Verwahrung Ihres Testaments beim Amtsgericht bzw. Notariat ist gewährleistet.
Beide Formen haben die gleiche rechtliche Gültigkeit. Damit ein Testament juristisch treffend formuliert wird und damit Ihren Wünschen entspricht, empfiehlt sich immer die Beratung durch einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Erbrecht. Gern vermitteln wir Sie hier an eine vertrauensvolle Ansprechperson in unserem Netzwerk.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie uns dazu am Besten vor Erstellung Ihres Testaments an. So können wir gemeinsam klären, was mit der Immobilie geschehen soll.
Die sogenannte Erbschaftssteuer bezeichnet den Betrag, den Erben bei der Annahme einer Erbschaft an das Finanzamt zu entrichten haben. Diese ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Vermögenswert und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblasser. Je höher der Wert des Nachlasses und je weiter entfernt der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Steuersatz. So haben beispielsweise Kinder höhere Freibeträge, als beispielweise Geschwister.
Gemeinnützige Organisationen, wie die MHB, sind grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt das vererbte Vermögen zu einhundert Prozent an.
Wenn Sie die Medizinische Hochschule Brandenburg als Erbin eingesetzt haben, übernehmen wir kompetent und vertrauensvoll die gesamte Abwicklung Ihres Nachlasses. Sprechen Sie uns dazu gern an, so dass wir alles entsprechend Ihrer Wünsche umsetzen können. Dies können auch Fragen zur Bestattung oder Grabpflege sowie die Wohnungsauflösung oder Immobilienverkauf sein.
Kontakt
Für alle Fragen rund um die Möglichkeiten die MHB in Ihrem Nachlass zu bedenken, stehe ich Ihnen gern zu Verfügung. Lassen Sie uns zu Ihren Wünschen und Vorstellungen ins Gespräch kommen: telefonisch, persönlich oder auch virtuell per Videoanruf.
Nadine Shalala
Tel: +49 (0) 3391 39-14106
Mail: nadine.shalala@mhb-fontane.de