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Master
Suchthilfe (M.Sc.)
Der neue Master-Studiengang Suchthilfe startet zum Sommersemester 2026. Dieser Studiengang richtet sich an alle, die eine Ausbildung in der Suchthilfe anstreben – insbesondere an Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Ärzt*innen und Psycholog*innen, die als von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anerkannte Suchttherapeut*innen in der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankungen arbeiten möchten. Interessierte können sich hier bewerben:
Professionelle Suchthilfe: Akademische Weiterbildung
Suchtprobleme stellen eines der größten Gesundheitsprobleme dar, mit schwerem Leid für die Betroffenen und ihre Angehörigen sowie enormen volkswirtschaftlichen Kosten.
Neben den substanzbezogenen Störungen mit Alkohol, Medikamenten, Cannabis, illegalen Drogen und Tabak sind vielfältige Probleme mit substanzungebundenen süchtigen Verhaltensformen festzustellen. Hierunter zählen insbesondere die Glücksspielstörung, die Computerspielstörung und der pathologische Internetgebrauch.
Für all diese Themen bietet der postgraduale und optional berufsbegleitende Masterstudiengang „Suchthilfe“ an der Medizinischen Hochschule Brandenburg eine spezialisierte akademische Weiterbildung mit dem Schwerpunkt Suchttherapie an.
Der Studiengang ist für alle Interessierten mit entsprechenden Zugangsvoraussetzungen offen. Diejenigen, die über einen einschlägigen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie, Humanmedizin) verfügen, können eine Anerkennung als Gruppen- und Einzeltherapeut*in in der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen durch die DRV erreichen.
Die Studierenden studieren den Gesamtbereich der professionellen Suchthilfe und können sich im Verlaufe des Studiums umfassend wissenschaftlich und therapeutisch weiterbilden, um persönliche Schwerpunkte hinsichtlich der Behandlung und Erforschung von Suchtproblemen zu entwickeln und die Grundlage für eine akademische Karriere durch die Möglichkeit zur Promotion zu schaffen.
Darüber hinaus qualifizieren sie sich für leitende Funktionen in der Suchthilfe und erwerben die Fähigkeit, wissenschaftliche Standards in der Qualitätssicherung anzuwenden.
Online-Studienberatung
Erfahren Sie mehr über unseren Suchthilfe-Studiengang!
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich online aus erster Hand über Besonderheiten des Masterstudiengangs Suchthilfe zu informieren! Wir stellen Ihnen in unserer Online-Sprechstunde ein postgraduales Studienkonzept vor, das darauf abzielt, hoch qualifizierte Fachexpert*innen für die Herausforderungen der modernen Suchthilfe auszubilden. Außerdem haben Sie die Chance, Fragen zu stellen.
Nächste Termine
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Vorteile des Masterstudiengangs Suchthilfe
Praxisorientiert und wissenschaftsbasiert
Online-Vorlesungen zur Verringerung der Präsenzzeit
berufsbegleitend
anerkannt für Promotion und Qualifikation für Leitungspositionen
praktische Therapieübungen mit Simulationspatient*innen
Anerkennung durch die DRV zur Qualifikation als Suchttherapeut*in
Studienziele
- Suchttherapie: Der Studiengang beinhaltet ein den Kriterien der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen entsprechendes Weiterbildungscurriculum, damit die Absolvent*innen des Studiengangs die Personalqualifikationskriterien der Leistungsträger erfüllen, um als Einzel- und Gruppentherapeut*innen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker eigenverantwortlich tätig zu sein. Die inhaltliche Basis bilden die aktuellen AWMF-Leitlinien zu substanzbezogenen Störungen und Verhaltenssüchten.
- Prävention und Frühintervention: Suchthilfe beschränkt sich nicht auf die Behandlung bereits eingetretener Suchterkrankungen, sondern zielt darüber hinaus darauf ab, die Resilienz von Jugendlichen gegenüber Suchtproblemen durch Präventionsmaßnahmen zu stärken sowie durch Frühintervention und niedrigschwellige Hilfeansätze, Betroffene bereits bei riskantem oder schädlichem Konsumverhalten zu erreichen. Auch hierzu qualifiziert der Studiengang die Studierenden.
- Leitungs- und Forschungskompetenz: Die gestiegenen Qualitätsanforderungen bei zunehmender Ökonomisierung im Gesundheitswesen, aber auch die veränderten Ansprüche der Mitarbeitenden erfordern in der Suchthilfe immer mehr Organisations- und Leitungskompetenz. Der Studiengang qualifiziert die Studierenden daher systematisch für die Übernahme von Leitungspositionen in Suchthilfeeinrichtungen und die Durchführung wissenschaftlich fundierter Qualitätssicherung. Er berechtigt zur anschließenden Promotion an einer Universität.
Bereit für den neuen Studiengang Suchthilfe?
Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer hat den neuen Masterstudiengang Suchthilfe an der MHB entwickelt. Im Video erklärt er kurz die Besonderheiten des Suchthilfe-Studiums und an wen sich das berufsbegleitende Angebot richtet.
Studienbeginn: Sommersemester 2026 (01. April 2026)
Bewerbungsfrist: Bewerbungen sind jederzeit möglich. Die Plätze für die persönlichen Auswahlgespräche werden laufend vergeben, daher empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Bewerbung.
Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Studiengangstyp: Postgradualer, optional berufsbegleitender Masterstudiengang. Der Studiengang ist für alle Interessierten mit entsprechenden Zugangsvoraussetzungen offen. Der Studiengang ist anerkannt durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zur Qualifikation als Einzel- und Gruppentherapeut*in in der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen. Falls Studierende die spätere Anerkennung als Suchttherapeut*in durch die DRV anstreben, müssen sie ein abgeschlossenes Studium in den Fächern Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Medizin oder Psychologie nachweisen. Für die Dauer des Studiums muss dann ein Arbeitsplatz im zeitlichen Umfang von mindestens 50 Prozent der wöchentlichen Regelarbeitszeit in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation von Suchterkrankungen belegt werden. In dieser Variante ist der Studiengang berufsbegleitend. Studierende ohne eine Berufstätigkeit absolvieren ein Praktikum über die vorgegebene Dauer in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation von Suchterkrankungen.
Zuordnung: Der Studiengang ist in der Fakultät für Medizin und Psychologie (FMP) angesiedelt.
Format: Der Studiengang wird als optional berufsbegleitendes Studium mit Online-Vorlesungen und max. 6 Blockseminaren (freitags, sonnabends, sonntags) pro Semester angeboten.
Regelstudienzeit Teilzeit: 5 Semester
Lehrsprache: deutsch
Studienort bei Präsenzveranstaltungen: salus ambulanz, Krumme Straße 92, 10858 Berlin; einzelne Veranstaltungen (nach Abstimmung): Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB), Fehrbelliner Str. 38, 16816 Neuruppin.
Studiengangsleitung: Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer
ECTS: 120 Kreditpunkte
Anerkennung: Die staatliche Anerkennung der MHB wurde um den Masterstudiengang Suchthilfe erweitert. Der Studiengang ist durch die Deutsche Rentenversicherung zur Qualifikation als Suchttherapeut*in zertifiziert.
Studiengebühr: 15.000 Euro
Der Masterstudiengang "Suchthilfe" (M.Sc.) umfasst 12 Module im Umfang von insgesamt 120 ECTS-Punkten, die auf 5 Semester verteilt sind.
- Modul 1: Medizinische und psychologische Grundlagen. Suchttheorien; Psychopharmakologie; Diagnostik; Medizinische Grundlagen; Komorbidität; Suchtprävention.
- Modul 2: Rechtliche und soziale Grundlagen. Soziale Suchtarbeit; Teilhabeorientierung; verschiedene Rechtsaspekte in der Suchthilfe; Dokumentation; Management in der Suchthilfe (Organisation, Leitung/Führung, Arbeitsrecht, Qualitätsmanagement).
- Modul 3/4: Suchtforschung Grundlagen/Anwendung. Konzepte und Methoden empirischer Forschung; quantitative und qualitative Forschungsdesigns, qualitative und quantitativ-statistische Auswertungen; prozessuale Umsetzung forschungsbezogener Kenntnisse in eigenen Projekten: Von der Forschungsidee bis zur Forschungspraxis; Kenntniserwerb zur aktuellen Forschungslandschaft durch Teilnahme an Suchtkongressen.
- Modul 5/6/7: Suchttherapie/ Vertiefte Suchttherapie I/II. Grundlagen der Verhaltenstherapie bei Abhängigkeitserkrankungen (inkl. Gestaltung der therapeutischen Beziehung); vertiefte Diagnostik bei Abhängigkeitserkrankungen, Verhaltensanalyse, Rückfallprävention, Kognitive Verhaltenstherapie, Gruppentherapie, Motivational Interviewing, Exposition, Paartherapie; Komorbiditäten: Sucht und Essstörung, Trauma, Angst, Persönlichkeitsstörung, Depression; Verhaltenssüchte; Berufsorientierte Suchtbehandlung.
- Modul 8: Vertiefung Wissenschaft-Praxis-Transfer. Therapeutische Leitlinien und Therapiestandards der Leistungsträger (evidenzbasierte Therapie); Konzeption der Masterarbeit.
- Modul 9/10: Supervision/ Berufsbezogene Selbsterfahrung I/II. Anwendung der Lehrinhalte an eigenen Fällen / Fallsupervision; Berufliche Selbstreflexion; Reflexion eigenen Studierverhaltens und Studienfortschritts; Analyse der Therapeutenpersönlichkeit; persönliches Selbstmanagementprojekt.
- Modul 11: Berufsqualifizierende Tätigkeit. Tätigkeit innerhalb der ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Rehabilitation Abhängigkeitskranker (Umsetzung verhaltenstherapeutischer Diagnostik- und Behandlungskonzepte, Dokumentation in Form qualifizierter Entlassungsberichte, fortlaufende Supervision und Selbstreflexion).
- Modul 12: Masterarbeit. Eigenständiges Verfassen einer Masterarbeit nach den Richtlinien in der Studien- und Prüfungsordnung und Verteidigung der Ergebnisse der Arbeit im Rahmen eines Kolloquiums.
Hier finden Sie das Modulhandbuch zum Masterstudiengang Suchthilfe.
Der optional berufsbegleitende Studiengang findet in Berlin in Form von jeweils 6 Blockseminaren pro Semester jeweils von Freitag 13:00 Uhr bis Sonntag 13:15 Uhr statt. Einzelne Veranstaltungen können (nach Abstimmung) an der MHB in Neuruppin durchgeführt werden.
Zur besseren Vereinbarkeit mit ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten die Studierenden zusätzlich Online-Vorlesungen, deren Inhalte sie zu Hause mithilfe von schriftlichen Lernkontrollfragen selbstständig, einzeln oder in festen Lerngruppen vertiefen.
Der Masterstudiengang im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ ist durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) anerkannt. Falls Studierende die spätere Anerkennung als Suchttherapeut*in durch die DRV anstreben, müssen sie ein abgeschlossenes Studium in den Fächern Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Medizin oder Psychologie nachweisen. Für die Dauer des Studiums muss dann ein Arbeitsplatz im zeitlichen Umfang von mindestens 50 Prozent der wöchentlichen Regelarbeitszeit in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation von Suchterkrankungen belegt werden. In dieser Variante ist der Studiengang berufsbegleitend. Studierende ohne eine Berufstätigkeit absolvieren ein Praktikum über die vorgegebene Dauer in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation von Suchterkrankungen. Mit diesem Masterabschluss qualifizieren Sie sich außerdem für leitende Funktionen in der Suchthilfe und erwerben die Fähigkeit, wissenschaftliche Standards in der Qualitätssicherung anzuwenden. Darüber hinaus schaffen Sie die Grundlage für eine akademische Karriere durch die Möglichkeit zur Promotion.
Für die Zulassung zum M. Sc. Suchthilfe ist grundsätzlich ein erster berufsqualifizierender, einschläger Hochschulabschluss erforderlich.
Als Voraussetzung für die Teilnahme an dem wahlweise berufsbegleitend konzipierten Weiterbildungsstudiengang mit dem Ziel der DRV-Anerkennung als Einzel und Gruppentherapeut*in in der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen gelten wahlweise:
- ein abgeschlossener Bachelorstudiengang (bspw. in Sozialer Arbeit - mit staatlicher Anerkennung - oder ein Abschluss als Diplom-Sozialarbeiter*in bzw. Diplom-Sozialpädagog*in)
- oder ein Master der Psychologie (mit Zulassung zur Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeut*in bzw. Approbation) bzw. ein Abschluss als Diplom-Psycholog*in
- oder eine abgeschlossene Ausbildung als Ärztin bzw. Arzt.
Die persönliche Eignung wird im Rahmen eines rund 30-minütigen Auswahlgesprächs festgestellt.
Damit die Anerkennung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als „Einzel- und Gruppentherapeut*in in der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen“ erfolgen kann, müssen die Teilnehmer*innen für die Dauer der Weiterbildung einen Arbeitsplatz mit dem zeitlichen Umfang von mindestens 50% der wöchentlichen Regelarbeitszeit im Bereich der ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Rehabilitation Abhängigkeitskranker nachweisen.
Sollten Sie diese Voraussetzungen aktuell nicht erfüllen, aber dennoch Interesse an unserem Masterstudiengang haben, wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung.
Dr. Anne-Kathrin Mayer
Telefon: 03391 39-14231
E-Mail: suchthilfe@mhb-fontane.de
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Interessierte können sich hier ab sofort bewerben.
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Dokumente:
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Motivationsschreiben (1-2 DIN A4-Seiten) In dem Motivationsschreiben sollten Sie Ihren persönlichen Werdegang, Ihre Interessen und Neigungen, prägende Ereignisse und insbesondere Ihren Weg zur Berufsfindung und Ihre Motivation für das Masterstudium Suchthilfe an der MHB beschreiben.
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Tabellarischer Lebenslauf (umgekehrt chronologisch, ohne Foto),
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Hochschulabschluss (Bachelor)
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ggf. weitere Zeugnisse, z. B. Berufs- oder Studienabschlüsse (beglaubigte Kopie) oder Arbeitszeugnisse, Praktikumsnachweise, Empfehlungen.
- ggf. Beschäftigungsnachweis (formlose Bescheinigung des Arbeitgebers)
Bitte beschriften Sie Ihre Anhänge mit Namen und Bezeichnung: z. B. Vorname_Nachname_Lebenslauf.
Wir wünschen Ihnen für Ihre Bewerbung viel Erfolg!
Hier finden Sie die
Studien- und Prüfungsordnung
Rahmenstudien- und prüfungsordnung