Bleibendes Schaffen: Stiftungen

Übersicht
Fördern Sie mit Ihrer Stiftung, das was Ihnen am Herzen liegt.
Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht durch staatliche Anerkennung des Stiftungsgeschäfts, welches die stiftende Person errichtet. Das kann zu Lebzeiten, aber auch von Todes wegen mit einem Testament geschehen. Sie ist eine eigenständige juristische Person, die dauerhaft einen vom Stiftenden festgelegten Zweck verfolgt. Dazu wird sie mit einem bestimmten Vermögen ausgestattet. Ihre Satzung ist weitgehend frei gestaltbar und bietet weite Handlungsspielräume.
Stiftungen sind in der Regel steuerbegünstigt. Sie sind dann von Ertragsteuern befreit. Die ihr gegebenen Zustiftungen und Spenden sind steuerlich absetzbar.
Dieses Zweckvermögen, das auch als unselbstständige oder nichtrechtsfähige Stiftung bekannt ist, kann schnell und unkompliziert gegründet werden, da sie ohne staatliche Beteiligung im Zusammenwirken von Stifter und Treuhänder durch Vertrag und Übertragung des Stiftungsvermögens errichtet wird. Nach der ihr gegebenen Satzung werden das Vermögen vom Treuhänder verwaltet und die Stiftungszwecke nach der Entscheidung eigener Gremien verwirklicht. Der Verwaltungsaufwand kann gering gehalten werden, insbesondere, wenn die Stiftung fördernd tätig wird.
Wenn diese Stiftung steuerbegünstigt ist, vermittelt sie die gleichen Steuervorteile wie die rechtsfähige Stiftung. Weitere Befreiungen betreffen die Erbschaft-, Schenkung- oder auch Grunderwerbsteuer.
Dieses Zweckvermögen bietet dem Stifter eine ausgezeichnete Alternative, um dauerhaft Gutes zu tun. Es handelt sich im Kern um eine Zustiftung in den Kapitalstock einer bestehenden rechtsfähigen Stiftung, die mit dem Namen des Stifters oder besonderen Anliegen verbunden werden kann. Ein Stiftungsfonds bietet eine effiziente Lösung auch für kleinere Vermögen, dessen Erträge nach den Vorgaben des Stifters vom Rechtsträger vergeben werden.
Sie ist ein Zusammenschluss vieler (Unter-)Stiftungen mit unterschiedlichen Förderzwecken unter einem Dach. Das Stiftungskapital wird gemeinsam verwaltet und angelegt. Durch die gemeinsame Verwaltung können Kosten gespart und Erträge maximiert werden. Die Beteiligung an einer Stiftergemeinschaft ist bereits mit kleinerem Kapitaleinsatz möglich und kann schnell, individuell und persönlich umgesetzt werden. Sie bietet Synergieeffekte bei Vermögenslage, Verwaltung, Zweckverfolgung, Rechnungslegung und Steuererklärung.
Nicht alle Stiftungen sind auf die Ewigkeit ausgerichtet. Statt die Zwecke nur aus den Erträgen des Vermögens zu finanzieren, setzt die Verbrauchsstiftung ihr gesamtes Vermögen ein. Dies geschieht nach dem Willen des Stiftenden über einen bestimmten Zeitraum, der in der Satzung festgelegt ist. (Bei einer rechtsfähigen Stiftung muss dieser mindestens zehn Jahre betragen).
Auch mit einem relativ kleinen Stiftungsvermögen können so effektiv und zeitnah auch größere Projekte gefördert werden. Dies macht Verbrauchsstiftungen besonders in Zeiten niedriger Zinsen zu einer attraktiven Option. Sie eignet sich aber auch besonders für zeitlich begrenzte Projekte. Auch die Verbrauchsstiftung kann steuerbegünstigt.