Online-Zugang zu klinischen Behandlungsnotizen für ambulant versorgte Patient*innen - OpenNOTES-Studie
Projektbeschreibung
Für das Teilen klinischer Verlaufsnotizen mit Patient*innen hat sich international der Begriff “Open Notes” etabliert. Er geht zurück auf eine US-amerikanische Forschungsinitiative mit dem Namen “OpenNotes” an der Universität Harvard (Boston, USA). Das Anliegen geteilter Notizen ist es, Patient*innen einen digitalen Zugang zu persönlichen Gesundheitsinformationen und ihrer individuellen, fallbezogenen medizinischen Dokumentation zu ermöglichen. In vielen anderen Ländern können Patient*innen bereits über digitale Patientenportale auf die Open Notes zugreifen.
In Deutschland ist dies noch nicht gängige Praxis. Jedoch haben auch in Deutschland Patient*innen ein Recht auf Einsichtnahme in medizinische Akten (informationelle Selbstbestimmung), welche im Patientenrechtegesetz (§§ 630 A BGB FF) verankert ist. Die Einsicht kann nach deutschem Recht lediglich verwehrt werden, wenn dadurch die Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen (Selbst-)Schädigung besteht.
Aktuelle Informationen hier: https://opennotes.info/