Interne Meldestelle (nach HinSchG)
Über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße erlangen, zu schützen und eine sichere Möglichkeit für eine Meldung zu bieten. Die Interne Meldestelle ermöglicht es Ihnen, Ihren Hinweis vertraulich und geschützt zu übermitteln.
Die Interne Meldestelle gemäß § 12 HinSchG
Unsere Interne Meldestelle wurde eingerichtet, um unseren Mitarbeitenden und Studierenden eine vertrauliche und sichere Anlaufstelle für die Meldung von Verstößen zu bieten. Die Meldestelle ist unabhängig und gewährleistet die Vertraulichkeit der gemeldeten Informationen.
Die beauftragten Personen sichern Ihnen absolute Vertraulichkeit zu. Die Identität des Hinweisgebers wird geschützt. Meldungen können grundsätzlich auch anonym eingereicht werden. Sämtliche bei der internen Meldestelle eingehenden Meldungen werden sorgfältig geprüft und zeitnah bearbeitet, um angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Warum ist Hinweisgeberschutz wichtig?
Hinweisgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Fehlverhalten und tragen dazu bei, die Integrität und den ethischen Standard einer Einrichtung zu bewahren. Durch den Schutz von Hinweisgebern unterstützen wir nicht nur die Einhaltung von Gesetzen und Standards, sondern fördern auch eine Unternehmenskultur, die auf Ehrlichkeit, Integrität und Verantwortlichkeit basiert.
Eine Übersicht zum Prozess finden Sie hier.
Kontakt
Wenn Sie Informationen über mögliche Verstöße haben oder Fragen zur Funktionsweise unserer Internen Meldestelle gemäß § 12 HinSchG haben, können Sie sich vertraulich an unsere Meldestelle wenden.
Kontakt: Cindy Tauber und Mark Helle
Büros: Campus Neuruppin, Haus D, Dachgeschoss, Raum 320 oder 325
Telefon: 03391 39-14116
E-Mail: interne.meldestelle@mhb-fontane.de