Promotion und Habilitation an der Fakultät für Medizin und Psychologie
Die Fakultät für Medizin und Psychologie verleiht den akademischen Grad des Dr. med., Dr. med. dent. oder des Dr. rer. medic. sowie die Habilitation mit den Graden Dr. med. habil, Dr. med. dent. habil. oder Dr. rer. medic. habil.
Promotionsbüro FMP
Hannah Leichsenring
Tel: 03391 39-14 182
Mail: promotion@mhb-fontane.de
Promotion an der FMP
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für eine Promotion an der FMP.
Bitte lesen Sie vor der Anmeldung diese Dokumente gründlich durch:
Sobald Sie ein Thema und eine passende Betreuung für Ihr Promotionsprojekt gefunden haben, können Sie Ihre Promotion an der FMP anmelden, um als Promovend*in an der Fakultät aufgenommen zu werden.
Voraussetzungen für die Anmeldung
Der Antrag für die Anmeldung kann erst nach erfolgreichem Studienabschluss gestellt werden. Bei einer Promotion zum Dr. med. oder Dr. med. dent. kann schon nach Bestehen des ersten Abschnitts der (Zahn-)Ärztlichen Prüfung (1. Staatsexamen) eine Absichtserklärung abgegeben werden, um das Verfahren offiziell zu starten.
- Promotion zum Dr. med.: Erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Humanmedizin.
- Promotion zum Dr. med. dent.: Erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Zahnmedizin.
- Promotion zum Dr. rer. medic: Erfolgreich abgeschlossenes nicht-medizinisches Studium.
Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, benötigen Sie einen Nachweis zur Anerkennung des Abschlusses in Deutschland. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Promotionsbüro.
Anmeldung der Promotion
Für die Anmeldung zur Promotion benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihre ausgefüllte und von allen Beteiligten unterschriebene Betreuungsvereinbarung
- Angaben über Ihren Schul- und Hochschulabschluss im Anmeldeformular
Die Unterlagen werden dann vom Promotionsbüro an den Promotionsausschuss weitergeleitet.
Immatrikulation als Promovend*in
Nach erfolgreicher Anmeldung der Promotion besteht die Möglichkeit, sich an der MHB als Promotionsstudent*in zu immatrikulieren.
Im Qualifikationsprogramm an der FMP wird im Laufe des Sommersemesters 2026 erste Angebote geben.
Als Promovierende der FMP können Sie auch das überfachliche Qualifikationsprogramm der Fakultät für Gesundheitswissenschaften (FGW) nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Qualifikationsprogramm der FGW | Fakultät für Gesundheitswissenschaften.
Die für die Eröffnung des Verfahrens notwendigen Unterlagen sind in der Checkliste aufgeführt.
Vorlagen
Es stehen Vorlagen für die Erstellung einer Monographie bzw. einer kumulierten Dissertation zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine Checkliste zur Erstellung der Dissertation, die Sie zur Erstellung der Dissertation nutzen können.
Antrag auf Eröffnung des Verfahrens
Wenn Sie die Dissertation fertiggestellt haben, stellen Sie in Absprache mit Ihrer Erstbetreuung einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Zur Vorbereitung nutzen Sie gerne diese Checkliste zur Eröffnung des Verfahrens.
Sie benötigen zum Ausfüllen des Antrags neben den Informationen zu Ihrer Arbeit einen Vorschlag für die Promotionskommission. Bitte sprechen Sie vorher mit Ihrer Erstbetreuung über mögliche Mitglieder. Die Anforderungen an die Zusammensetzung der Kommission haben wir in einem Leitfaden zusammengefasst. Wir benötigen die Namen und Kontaktdaten (E-Mail) aller Kommissionsmitglieder, damit wir sie über alle nötigen Aufgaben und Schritte informieren können.
Vervollständigung der Unterlagen
Alle weiteren Unterlagen in unserer Checkliste reichen Sie vollständig zusammen mit dem unterschriebenen Antrag digital per Mail ein. Das Promotionsbüro prüft dann Ihre Unterlagen und wird Sie bitten, die Dokumente auch als (ggf. beglaubigte) Papierversion im Büro abzugeben.
Für den Antrag des erweiterten Führungszeugnisses können Sie ein Schreiben von uns bekommen. Das erweiterte Führungszeugnis kann nachgereicht werden, wenn die Unterlagen ansonsten vollständig sind.
Nach Abgabe Ihrer Unterlagen zur Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens wird Ihre digitale Arbeit im Promotionsbüro mit der Plagiatssoftware PlagAware geprüft und anschließend geben wir Ihnen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Aufgrund von technischen Besonderheiten müssen wir Sie bitten, Ihre Arbeit vorher nicht selbst mit PlagAware zu prüfen.
Einsetzung der Promotionskommission und Disputation
Ihre Unterlagen werden danach dem Promotionsausschuss vorgelegt. Der Ausschuss prüft Ihren Antrag und erstellt im positiven Fall eine Zustimmungsempfehlung für den Fakultätsrat. Dieser wählt außerdem die Mitglieder der Promotionskommission und die Personen für die Begutachtung aus.
Auf Grundlage der Gutachten legt die Promotionskommission eine Vornote fest und bestimmt gemeinsam mit Ihnen einen Disputationstermin. Nach zweiwöchiger Auslegung der Dissertation im Promotionsbüro findet Ihre hochschulöffentliche Disputation statt.
Hinweis: Für die Disputation muss das Promotionsbüro zwei Wochen zuvor die Einladung versenden. Bitte senden Sie uns Ihre Einladung basierend auf dieser Vorlage rechtzeitig zu.
Aus den Ergebnissen Ihrer Dissertation und Disputation bestimmt die Promotionskommission das Gesamtergebnis Ihrer Arbeit. Das Ergebnis wird Ihnen direkt nach der Disputation unter Ausschluss der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Bei weiteren Fragen zum Ablauf können Sie gerne das Promotionsbüro kontaktieren.
Veröffentlichung der Dissertation über die Bibliothek
Zum Abschluss Ihrer Promotion übergeben Sie Ihre Dissertation an die MHB-Bibliothek und erhalten dort eine Bestätigung der Veröffentlichung Ihrer Dissertation.
Übergabe der veröffentlichten Version an das Promotionsbüro
Diese Bestätigung sowie das Pflichtexemplar Ihrer Dissertation, das identisch mit der über die Bibliothek veröffentlichten Version sein muss, übergeben Sie an das Promotionsbüro (digital oder gedruckte Version; bitte beachten Sie, dass das gedruckte Pflichtexemplar auf altersbeständigem, holz- und säurefreiem Papier gedruckt und dauerhaft haltbar gebunden sein muss).
Abschluss
Nach Abgabe der Dissertation und Erfüllung Ihrer Veröffentlichungspflicht wird Ihnen die Promotionsurkunde überreicht. Mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den akademischen Grad führen. Der Promotionsprozess ist damit abgeschlossen.
FAQ zum Promotionsverfahren an der FMP
Haben Sie Fragen zur Promotion an der FMP?
Hier haben wir ein paar der wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst.
Bei der Wahl der Betreuer*innen darauf zu achten, dass diese über den Grad des Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. medic. oder einen vergleichbaren Titel verfügen. Alle Betreuer*innen unterzeichnen mit Ihnen gemeinsam die Betreuungsvereinbarung.
Erstbetreuung
Die Erstbetreuung muss Professor*in oder Habilitierte*r der FMP sein. Die Erstbetreuung ist die Hauptbetreuung des*der Promovenden*in. Gemeinsam legen Sie das Dissertationsthema fest. Der Erstbetreuung berät Sie fachlich, führt mit Ihnen Fortschrittsgespräche und erstellt ein votum informativum. Regelmäßige Fortschrittsberichte helfen Ihnen, die Qualität die Arbeit zu verbessern und frühzeitig Probleme zu erkennen. Dies hilft in der Regel, die Arbeit in einer angemessenen Zeit zu einem qualitativ hochwertigen Ende zu bringen.
Zweitbetreuung
Die Zweitbetreuung kann, muss aber nicht Mitglied der Fakultät sein. Die Zweitbetreuung sollte inhaltlich dem Thema nahestehen und so eine zweite Meinung zur Arbeit beisteuern können.
Mentorat
Weiterhin sieht die Promotionsordnung vor, dass Sie eine*n Mentor*in als zusätzliche Unterstützung in Ihr Verfahren einbinden können. Mentor*innen können Wissenschaftler*innen sein, die mindestens eine erfolgreiche Promotion abgeschlossen haben. Sie müssen nicht Mitglied oder Angehörige*r der Fakultät sein.
Die Dissertation kann in Form einer kumulativen Arbeit oder in Form einer Monographie abgegeben werden.
Monographie
Wenn Sie den Dr. med. oder Dr. med. dent. anstreben und sich für eine Monographie entscheiden, müssen Sie zusätzlich zur eigentlichen Arbeit eine Originalpublikation als Erst- oder Zweitautor*in in einer Fachzeitschrift, die einem Begutachtungssystem unterliegt (Peer-Review), veröffentlichen.
Wenn Sie den Dr. rer. medic. anstreben und sich für eine Monographie entscheiden, müssen Sie zusätzlich zur eigentlichen Arbeit eine Originalpublikation als (mind. geteilte) Erstautor*in in einer Fachzeitschrift, die einem Begutachtungssystem unterliegt (Peer-Review), veröffentlichen.
Die Dissertation muss in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst sein und soll insgesamt einen Umfang von mind. 50 bis max. 100 Seiten aufweisen.
Kumulative Arbeit
Für eine kumulative Arbeit reichen Sie mehrere, in einem inhaltlichen Zusammenhang stehende publikationsbasierte wissenschaftliche Arbeiten ein. Dabei müssen mindestens drei wissenschaftliche Arbeiten vorliegen, die in einer für das Fachgebiet begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift erschienen oder zur Publikation angenommen worden sind. Es muss mindestens eine Arbeit mit Erstautor*innenschaft und eine zweite mit Zweitautor*innenschaft vorliegen.
Der Inhalt und der innere Zusammenhang der Publikationen sind in einer alles umfassenden Einleitung und in einer Diskussion darzustellen, deren Umfang 25 Seiten nicht überschreiten sollte.
Studierende der Human- und Zahnmedizin können bereits während des Studiums eine Promotion beginnen und eine Absichtserklärung abgeben. Der Antrag für die Anmeldung kann erst nach erfolgreichem Bestehen des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (1. Staatsexamen, „M1“) gestellt werden. Dafür müssen Sie sich an der MHB eine Äquivalenzbescheinigung vom Prüfungsamt ausstellen lassen. Dies ist nach erfolgreichem Bestehen der Semester 1-5 möglich und muss beim Prüfungsbereich (assessment@mhb-fontane.de) eingereicht werden.
Alle Zeugnisse und Abschlussdokumente müssen in einer amtlich beglaubigten Kopie eingereicht werden. Dokumente, die die MHB ausgestellt hat, können im Promotionsbüro im Original vorgelegt und dort beglaubigt werden.
Um eine Promotion als Dr. med. anzumelden, benötigen Sie einen Studienabschluss in Humanmedizin.
Für den Dr. med. dent. benötigen Sie einen Studienabschluss in Zahnmedizin.
Für den Dr. rer. medic. werden Absolvent*innen (Diplom, Master oder Staatsexamen) von nicht-medizinischen Studiengängen zugelassen.
Ausländische Abschlüsse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet werden. Alle Informationen dazu sind hier zu finden: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
Habilitation an der FMP
Die Fakultät für Medizin und Psychologie verleiht die akademischen Grade Dr. med. habil., Dr. med. dent. habil. oder Dr. rer. medic. habil.
Hier haben wir eine Übersicht mit allen Informationen zur Habilitation an der FMP für Sie zusammengestellt. Kontaktieren Sie gerne uns bei Fragen.
Bitte lesen Sie vor der Anmeldung die Habilitationsordnung (PDF-Dokument) der Fakultät gründlich durch.
Bitte berücksichtigen Sie die Open Access Resolution der MHB und die Affiliationsrichtlinie der FMP.
HIer finden Sie die Richtlinie zur Nutzung von KI sowie die dazugehörige Anlage.
Die FMP empfiehlt die Verwendung einer genderneutralen Sprache in wissenschaftlichen Arbeiten gemäß dem Leitfaden für genderneutrale Sprache.
Voraussetzungen für die Anmeldung
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihre Habilitation an der FMP anmelden:
• Hochschulabschluss und Promotion
• ggf. Facharzt (bei Fach mit Aufgaben in der Krankenversorgung)
• Hochschuldidaktische Weiterbildung
• fertiggestellte Habilitationsschrift (als Monographie oder in kumulativer Form), in elektronischer Form als PDF-Datei
Einreichung der Habilitationsschrift
Die Habilitation kann als Monographie, also in Form einer umfassenden Habilitationsschrift in dem Habilitationsfach oder in Form einer kumulativen Habilitationsschrift vorgelegt werden. Die kumulierte Habilitationsschrift stützt sich auf mindestens vier eigene bereits publizierte Forschungsarbeiten, die in Form von Originalarbeiten in die Habilitationsschrift einbezogen sind. Die Originalarbeiten, mit Erst- oder Letztautorenschaft müssen in Originalarbeiten müssen in nationalen oder internationalen Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren (peer review) veröffentlicht oder zum Druck angenommen sein.
Die Originalunterlagen können Sie persönlich oder per Post im Promotionsbüro einreichen. Vor Ort können wir auch beglaubigte Kopien von MHB-Dokumenten für Sie anfertigen.
Bitte senden Sie uns in jedem Fall vorab eine digitale Version Ihrer Unterlagen (PDF-Dateien).
Nach Abgabe Ihrer Unterlagen zur Eröffnung Ihres Verfahrens an der FMP wird Ihre Arbeit von uns mit der Plagiatssoftware PlagAware geprüft und anschließend geben wir Ihnen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Aufgrund von technischen Besonderheiten müssen wir Sie bitten, Ihre Arbeit vorher nicht selber mit PlagAware zu prüfen.
Habilitationsleistungen
Die Habilitationsleistungen bestehen aus einer Habilitationsschrift, einer Probelehrveranstaltung sowie einem öffentlichen wissenschaftlichen Vortrag.
Nach Eröffnung des Verfahrens werden Sie aufgefordert, drei Themen für den wissenschaftlichen Vortrag vor Kommission und Fakultätsrat abzugeben.
Die drei Themen sollen aus Ihrem Fachgebiet stammen, für das Sie die Lehrbefähigung beantragen, sie sollen aber nicht Teil der eingereichten Arbeit oder der eigenen Publikationen sein.
Die MHB bietet hochschuldidaktische Weiterbildungen an. Das aktuelle Programm ist unter Hochschuldidaktik - MHB Fontane zu finden.
Zum Abschluss veröffentlichen Sie Ihre Habilitationsschrift und halten Ihre Antrittsvorlesung.
Veröffentlichung Ihrer Habilitationsschrift
Bitte wenden Sie sich an die MHB-Bibliothek, um eine Veröffentlichung zu organisieren. Sie erhalten von der Bibliothek eine Bestätigung über die Veröffentlichung der Habilitationsschrift.
Antrittsvorlesung
Zur Organisation der Antrittsvorlesung beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Bitte setzen Sie sich vorab mit der*dem Fachvertreter*in in Verbindung, um mögliche Termine abzusprechen.
- Bitte klären Sie selbstständig ab, ob zu den vorgeschlagenen Terminen auch der gewünschte Hörsaal frei ist. Die Antrittsvorlesung soll möglichst in der Vorlesungszeit und nach Möglichkeit im Rahmen einer regulär stattfindenden Vorlesung gehalten werden. In Ausnahmefällen werden Antrittsvorlesungen auch außerhalb der Vorlesungszeit genehmigt.
- Danach senden Sie uns bitte Ihren Terminvorschlag bzw. mehrere Terminvorschläge für Ihre Antrittsvorlesung und warten unsere Terminbestätigung ab.
- Im Anschluss übersenden Sie der Dekanin Ihren Textvorschlag für die Einladung zur Antrittsvorlesung. Wenn Sie das schriftliche Einverständnis der Dekanin erhalten haben, können Sie den Versand der Einladungen starten. Es sollten alle habilitierten Mitglieder der Fakultät zur Antrittsvorlesung eingeladen werden, der entsprechende Mailverteiler ist GRP_WissMitarbeitende.
- Bitte hängen Sie Ihre Einladung als pdf-Datei an.
- Bitte beachten Sie, dass bei der Antrittsvorlesung die Urkunde nur überreicht werden kann, wenn die Bestätigung der Bibliothek über die Veröffentlichung vorliegt.
Mit der Habilitation haben Sie die Lehrbefähigung für Ihr Fach erreicht. Für eine Lehrbefugnis an der FMP ist ein gesonderter Antrag bei der zuständigen Kommission für Honorar- und apl-Professuren erforderlich. Die Lehrbefugnis an der FMP können Sie auch beantragen, wenn Sie Ihre Habilitation an einer anderen Universität erreicht haben. Näheres regelt die Richtlinie zur Umhabilitation.
Weitere Informationen
Beratungsangebote und Kontaktstellen an der MHB finden Sie unter Anlauf- & Beratungsstellen - MHB Fontane.
Forschungsspezifische Beratung erhalten Sie über das Forschungsdezernat bzw. über die Webseite Service für Forschende - MHB Fontane.
- Informationen zur internen Forschungsförderung an der MHB finden Sie auf Forschungsförderung - MHB Fontane.
- Weitere Informationen sind bspw. zur Servicestelle für Elektronische Forschungsförder-Informationen ELFI oder externen Fördergebern finden Sie auf der Forschungsseite im MHB-internen Moodle-Auftritt.
- Die MHB ist des Baltic University Programme. Für Forschungsprojekte, die sich mit Nachhaltigkeitsthemen befassen, können Nachwuchswissenschaftler*innen Mobility Grants beantragen. Außerdem lobt das BUP einen PhD-Award aus.
- Ähnliche Programme gibt es auch über manche medizinische Fachgesellschaften. Erkundigen Sie sich dazu bei den für Ihr Thema relevanten Organisationen.
- Unter https://medizinstipendium.de/ finden Sie externe Fördermöglichkeiten für die Promotion in der Medizin.