Rettungsassistent blickt lächelnd in die Kamera, im Hintergrund ist ein Rettungswagen zu erkennen: An der MHB Medizin studieren mit Ausbildung!

Finanzierung des Studiums und Fördermöglichkeiten

Die staatlich anerkannte Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) steht für eine wissenschaftliche Ausbildung mit hohem Qualitätsanspruch, deren akkreditierte Abschlüsse denen staatlicher Universitäten vollständig gleichgestellt sind. Da sich die MHB überwiegend aus nicht-staatlichen Mitteln finanziert, werden für das Studium Gebühren erhoben, die über die gesamte Studiendauer sowie während der unterrichtsfreien Zeit fällig werden und sämtliche studienrelevanten Leistungen abdecken. Bei der persönlichen Budgetplanung sollten neben diesen Gebühren auch der Semesterbeitrag sowie die allgemeinen Lebenshaltungskosten und Ausgaben für Lernmaterialien berücksichtigt werden.

Um diese Investition in die berufliche Zukunft erfolgreich zu stemmen, stehen Ihnen zahlreiche Wege offen, da die Finanzierung nur in den seltensten Fällen allein durch familiäre Unterstützung erfolgt. Mittlerweile existiert eine Vielzahl an Förderprogrammen, die passgenau auf unterschiedliche Bedürfnisse und Studienphasen zugeschnitten sind. Das Spektrum reicht von leistungsorientierten Stipendien wie dem Deutschlandstipendium über Diversitätsprogramme der MHB bis hin zu speziellen Förderungen für Konferenzteilnahmen oder Famulaturen. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendiengeber. Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenstellung der Orientierung dient und eine eigenständige Recherche zu den jeweiligen Modalitäten und ggf. eine individuelle Beratung durch den Geldgeber nötig ist. Bei allgemeinen Fragen oder Hinweisen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung.

Studienkredit der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin

Studiengebühren, Studienplatzkosten und sogar Lebenshaltungskosten können bequem und flexibel mit dem MHB-Studienkredit unseres Kooperationspartners und Gesellschafters der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin finanziert werden. Die Rückzahlung des Kredits beginnt erst nach Abschluss des Studiums.

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Beispielrechnungen erhalten Sie hier oder persönlich in der folgenden Geschäftsstelle:

Mediale Geschäftsstelle

Laura Sauter

Tel.: 03391 81-0

E-Mail: gs-medial@sparkasse-opr.de

Brain Capital Bildungsfonds

Der Bildungsfonds von Brain Capital bietet Ihnen eine alternative Finanzierungsmöglichkeit, die auf dem Modell des Umgekehrten Generationenvertrages (UGV) basiert. Über diesen Fonds können Sie an der MHB die Studiengebühren für den Bachelorstudiengang Psychologie sowie den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie vollständig und das Medizinstudium teilweise finanzieren. Das Besondere an diesem solidarischen Prinzip: Sie schließen einen Fördervertrag ab und absolvieren Ihr Studium ohne die Belastung durch Studiengebühren, da diese direkt vom Fonds an die Hochschule gezahlt werden. Eine Rückzahlung erfolgt erst nach Ihrem erfolgreichen Abschluss und nur dann, wenn Sie ein festgesetztes Mindesteinkommen erreichen. Da die Höhe der Rückzahlung an Ihr tatsächliches Einkommen gekoppelt ist, passen sich die Beiträge Ihrer individuellen finanziellen Situation an. Mit Ihren Zahlungen ermöglichen Sie anschließend der nächsten Generation von Studierenden die Finanzierung ihres Studiums.

Weitere Informationen gibt es hier.

 

Deutsche Bildung Studienfinanzierung

Eine andere Möglichkeit, große Teile des Studiums zu finanzieren, ist der Weg über den Studienfonds der Deutschen Bildung.

Unabhängig vom Einkommen der Eltern erhalten Studierende eine Restfinanzierung bis zu 25.000 Euro, die Sie ohne fixe Schuldenlast ebenfalls im Sinne eines Umgekehrten Generationenvertrags zurückzahlen: Erst nach Einstieg in den Beruf zahlen Sie einen festgelegten Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens über einen festen Zeitraum zurück – immer an Ihre individuelle Arbeits- und Lebenssituation angepasst.

Weitere Informationen zur Deutschen Bildung finden Sie hier, hier geht es direkt zur Online-Bewerbung.

Fördermöglichkeiten fächerübergreifend

Bildungskreditprogramm der Bundesregierung

Wenn Sie Ihren Bildungskredit beantragen, können Sie die Kosten für Ihre universitäre Ausbildung finanzieren. Den Antrag stellen Sie online beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Der Kredit dient vor allem der Sicherung und Beschleunigung eines Studiums in fortgeschrittenen Phasen.

Der Kredit, bis maximal 7.200 Euro, ist zeitlich begrenzt und hat besonders niedrige Zinsen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie vom BVA einen schriftlichen Bescheid. Wenn der Bescheid positiv ist, schickt Ihnen das BVA auch ein Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW kümmert sich um den Abschluss des Vertrags, die Auszahlung der monatlichen Raten sowie die spätere Rückforderung des Kredits.

Weitere Informationen finden Sie hier.

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit wird häufig von Studierenden gewählt, da er einfach zugänglich ist und vergleichsweise niedrig verzinst wird. Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit dem BAföG-Bankdarlehen und mit dem Bildungskredit.

Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit finden Sie hier.

 

 
BAföG

BAföG wird bei sogenannter finanzieller Bedürftigkeit gewährt. Eine Förderung ist in der Regel nur bis zum Alter von 30 Jahren möglich. Ausnahmen können aufgrund außergewöhnlicher Vorkommnisse gemacht werden.

Weitere Informationen zum BaföG finden Sie hier.

Fragen zum BaföG beantwortet die zuständige Stelle:

Studierendenwerk West:Brandenburg
Amt für Ausbildungsförderung, Postfach 601353
Besucheradresse: Babelsberger Str. 2, 14473 Potsdam
Tel.: 0331 3706–308

 
Deutschlandstipendium

Die Bewerbungsfrist für die nächste Förderrunde beginnt am 1. Januar 2026.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ausschließlich über unser Campus-Portal möglich ist. Bewerben können sich ausschließlich Personen, die bereits an der MHB studieren oder für das kommende Sommersemester 2026 an der MHB zugelassen sind.

Hier geht es zur Bewerbung und zur Anmeldung im Campus-Portal.

Viel Erfolg!

 

Zum Hintergrund:

Informationen zur Ausschreibung des Deutschlandstipendiums an der MHB

Grundgedanke des 2011 von der Bundesregierung eingeführten Deutschlandstipendiums war und ist es, herausragende Leistungen von engagierten Studierenden anzuerkennen und in einer öffentlich-privaten Partnerschaft gemeinsam zur Förderung der Fachkräfte von morgen beizutragen. Mit dem Stipendium werden begabte und leistungsstarke Studierende gefördert, „die aufgrund ihres bisherigen Engagements und Werdegangs unter Berücksichtigung sozialer, familiärer und persönlicher Umstände über ein großes Potenzial verfügen und herausragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben". Der dem Stipendium zugrunde liegende Leistungsbegriff ist dabei bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen oder Hindernisse und Widerstände im eigenen Lebens- und Bildungsweg erfolgreich zu meistern.

Wie hoch ist die Förderung durch das Deutschlandstipendium?

Die Höhe des Deutschlandstipendiums beträgt 300 Euro pro Monat. Die Stipendiat*innen erhalten die Förderung in der Regel für mindestens 12 Monate (ein Studienjahr).

Förderkriterien und Auswahlprozess
Die Auswahl erfolgt  über ein Punktesystem basierend auf den verschiedenen Auswahlkriterien sowie der Bewertung des Motivationsschreibens durch ein Auswahlgremium.

Kriterien
Leistung, Engagement, Bildungsbiographie

  • Schul- oder Studienleistungen,
  • Ehrenamtliches Engagement (z. B. soziales, gesellschaftliches, hochschulpolitisches Engagement; Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden, Vereinen; Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen),
  • Weitere (praktische) Qualifikationen (z.B. Berufsausbildung, Freiwilligendienste, besondere Erfolge, Auszeichnungen, Preise), besondere persönliche und familiäre Umstände (z.B. Krankheit, Behinderung, Erziehung und Pflege eigener Kinder, Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger, Herkunft)
  • Motivationsschreiben,

Wichtig: Angaben müssen belegt werden (alle Dokumente müssen gesammelt am Ende des Bewerbungsformulars hochgeladen werden).

Sie haben noch Fragen?

Wir haben in den FAQ (Fragen und Antworten) alle relevanten Informationen für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie sich diese gut durch.

Richtlinie für das Deutschlandstipendium an der MHB

Jobs für Studierende an der MHB

Egal ob in der Verwaltung, der Forschung oder in der Organisation – an der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich in verschiedenen Bereichen als studentische Mitarbeit oder studentische Hilfskraft einzubringen und die Hochschule aktiv mitzugestalten. Dabei erwartet Sie ein freundliches, offenes und unterstützendes Team, das großen Wert auf eine kollegiale Atmosphäre legt. Damit Ihr Fokus weiterhin auf dem Studium liegen kann, bieten wir flexible Arbeitszeiten an, die sich hervorragend mit Ihrem Stundenplan vereinbaren lassen, sowie die Option auf mobiles Arbeiten. Neben wertvoller Praxiserfahrung bietet das Honorar zudem eine attraktive Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Lebensunterhalts.

Alle Stellenanzeigen der MHB gibt es hier.

MHB-Stipendium

Die Medizinische Hochschule Brandenburg (MHB) hat in Zusammenarbeit mit der Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ein Stipendienprogramm ins Leben gerufen, um Bildungschancen und Vielfalt zu fördern. Wir sind der festen Überzeugung, dass finanzielle, soziale oder familiäre Hintergründe kein Hindernis für ein Medizinstudium sein dürfen. Jeder, der die persönliche Eignung und Motivation mitbringt, soll bei uns die Chance bekommen, sein Potenzial zu entfalten.

Studierende können sich für ein Stipendium bewerben, das sich auf 150 bis 300 Euro pro Monat beläuft und in der Regel für mindestens 12 Monate gewährt wird. Die Förderung hilft den Studierenden, sich auf ihr Studium zu konzentrieren, das letztlich uns allen zugutekommt, indem es die Gesundheitsversorgung verbessert.

Lernen Sie hier einige unserer Stipendiat*innen kennen.

Weitere Informationen hier.

Stipendien-Datenbanken
Stipendiengeber (fächerübergreifend)
Arbeiten neben dem Studium

Studierende dürfen neben dem Studium arbeiten, solange das Studium im Vordergrund steht. Während des Semesters gilt meist die 20-Stunden-Regel, um den Studierendenstatus (wichtig für Sozialversicherung und Krankenversicherung) nicht zu gefährden.

Beim Verdienst unterscheiden sich Minijob und Werkstudententätigkeit; steuerliche Abzüge sind oft gering und können über eine Steuererklärung zurückgeholt werden. Wer BAföG erhält, muss Einkommensgrenzen beachten. Auch die Krankenversicherung kann sich bei höherem Einkommen oder zu vielen Arbeitsstunden ändern. Bei Unsicherheiten helfen die Studienberatung, das BAföG-Amt, die eigene Krankenkasse, das Finanzamt bzw. eine Steuerberatung weiter.

Medizinstudium

MHB-Klinikstipendien

Studienförderung durch eine kooperierende Klinik der MHB

Die Gründung der MHB erfolgte vor dem Hintergrund der auch in ländlichen Regionen dringend benötigten Ärzt*innen. Im Sinne der Nachwuchsförderung haben sich kooperierende Kliniken der MHB entschieden, sich an den Studiengebühren einzelner Studierender zu beteiligen.

Mit einem solchen Klinikstipendium ist eine vertragliche Regelung zwischen dem/der jeweiligen Studierenden und dem Krankenhaus verbunden. Diese Vereinbarung sieht im Anschluss an das Studium eine fünfjährige ärztliche Tätigkeit in diesem Krankenhaus vor. Gleichzeitig verpflichtet sich das Krankenhaus, bei voller tariflicher Bezahlung die Absolvierung der kompletten Weiterbildung in den jeweilig angebotenen Fachgebieten zu ermöglichen.

Grundsätzlich kann ein Klinikstipendium über zwei Wege vergeben werden:

1. Vor der Bewerbung und einer Studienplatzzusage durch die MHB: Empfehlung einer kooperierenden Klinik

Bewerber*innen, welche bereits vor Studienbeginn einen persönlichen und engen Bezug (z.B. durch eine Ausbildung) zu einer unserer kooperierenden Kliniken haben, können sich bereits vor der Bewerbung und einer möglichen Studienplatzzusage durch die MHB bei der jeweiligen Klinik um ein Klinikstipendium bewerben. Sollte Ihnen die Klinik ein Stipendium anbieten, werden Sie direkt zu einem der Auswahltage eingeladen und nehmen dann am regulären Auswahlverfahren der MHB teil.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich dementsprechend mit allen erforderlichen Unterlagen online fristgerecht bei uns bewerben müssen. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die Bewerbung um ein Klinikstipendium sinnvollerweise nur an einer und nicht an mehreren kooperierenden Kliniken möglich ist. Bei Interesse an einem Klinikstipendium und bei weiteren Fragen zum jeweiligen Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die kooperierende Klinik Ihrer Wahl.

2. Nach Studienplatzzusage durch die MHB

Ziel ist es, eine bestmögliche Passung zwischen den Wünschen und Vorstellungen unserer Studierenden auf der einen Seite und den fachärztlichen Weiterbildungsangeboten unserer kooperierenden Kliniken auf der anderen Seite herzustellen. Hierbei sind auch flexible Lösungen möglich, bei der sowohl die Höhe der Stipendien als auch die Dauer der vereinbarten Weiterbildung variieren können. So lassen sich die individuellen Weiterbildungsbefugnisse eines Hauses noch besser mit den individuellen Weiterbildungswünschen der Studierenden abstimmen. Medizinstudierende können sich so auch noch während des Studiums direkt bei einer kooperierenden Klinik um ein Stipendium mit anschließender fachärztlicher Weiterbildung bewerben.

Auch wenn wir uns als MHB kontinuierlich um die weitere Steigerung der zu vergebenden Klinikstipendien bemühen, steht dennoch leider nur eine begrenzte Anzahl an Klinikstipendien zur Verfügung. Dementsprechend weisen wir darauf hin, dass leider nicht alle interessierten Studierenden ein Stipendium erhalten können. Bitte informieren Sie sich daher bereits frühzeitig auch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten.

Tipp: Auch jenseits der Finanzierung der Studienbeiträge durch ein Stipendium einer unserer kooperierenden Kliniken haben Sie natürlich die Möglichkeit, auch mit einer anderen Klinik Ihrer Wahl, die Sie vielleicht schon kennt und in der Sie womöglich eine Ausbildung oder ein Praktikum im Krankenpflegedienst absolviert haben, eine individuelle Vereinbarung zu treffen, welche die Finanzierung Ihres Studiums an der MHB mit einer späteren Berufstätigkeit an dieser Klinik verbindet.

Eine Übersicht über die mit der MHB kooperierenden Kliniken finden Sie hier.

Landärztestipendium Brandenburg

Landesförderprogramm zur Stärkung der landärztlichen Versorgung

Das Landesförderprogramm für Medizinstudierende und Ärzt*innen in Weiterbildung geht in die nächste Runde. Ab sofort können bis zum 30.08. die Förderanträge für Stipendien gestellt werden! Es können sich auch höhere Semester bewerben. Dafür verpflichten Sie sich u. a. zu einer mindestens fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit nach Abschluss der Facharztweiterbildung in den Fachrichtungen

  • Allgemeinmedizin
  • Augenheilkunde
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
  • Neurologie
  • Nervenheilkunde oder
  • Psychiatrie und Psychotherapie

in der ambulanten Versorgung in ländlichen Regionen* Brandenburgs.

Detaillierte Informationen zum Landesförderprogramm sowie die Antragsunterlagen finden Sie auch auf der Website der KV Brandenburg unter Landärztestipendium.

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten der KV Brandenburg (Praxistage, Famulatur, PJ) finden Sie hier.

Thüringen-Stipendium

Die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen vergibt ein Stipendium, um junge Ärztinnen und Ärzte an den Freistaat zu binden. Ziel ist es, die ambulante Versorgung bedarfsgerecht zu stärken.

Das Stipendium von 250 Euro pro Monat (bei Vollzeit) wird während der Facharztausbildung gezahlt. Die Auszahlung startet im Monat nach der Antragstellung und läuft maximal 60 bis 72 Monate, bis die Weiterbildung abgeschlossen ist.

Weitere Infos hier.

Bayern - Stipendiatenprogramm

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Förderprogramm ins Leben gerufen, um die medizinische Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu sichern und zu verbessern. Ein zentraler Bestandteil ist ein Stipendienprogramm für Medizinstudierende.

Dieses Stipendium soll frühzeitig Anreize schaffen, damit sich junge Ärzte später auf dem Land niederlassen. Ziel ist es, eine flächendeckende und hochwertige medizinische Versorgung in ganz Bayern zu gewährleisten.

Weitere Informationen hier.

Förderprogramme und kommunale Stipendien
Teilstipendium des ukrb - Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik

Die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg (ukrb) unter der Leitung von Prof. Joachim Behr bietet ein Teilstudiendarlehen an. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den an der Klinik absolvierten Weiterbildungs- bzw. Beschäftigungszeiten. Wie beim regulären Klinikdarlehen wandelt sich das Teilstudiendarlehen in Abhängigkeit von der Dauer der späteren Beschäftigung in ein nicht zurückzuzahlendes Stipendium.

Interessierte anderer Fachrichtungen können sich zudem in der Regel ein Jahr der Weiterbildungszeit an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik für ihre jeweilige Facharztweiterbildung anrechnen lassen. Neben der klinischen Ausbildung besteht die Möglichkeit der berufsbegleitenden Promotion mit Freistellungszeiten.

Bewerben können sich Medizinstudierende ab dem 9. Semester sowie Absolvent*innen des Studiengangs Medizin der MHB.

Weiterführende Informationen und die genauen Bewerbungsmodalitäten entnehmen Sie bitte diesem Dokument.

Förderung der KV Brandenburg

Neben der finanziellen Förderung einzelner Studienabschnitte, bietet die KV Brandenburg eine Praxisbörse mit Famulatur-Praxen sowie eine Übersicht von geschulten Mentoren und lizensierten KV RegioMed-Lehrpraxen.

KV RegioMed Lehrpraxen sind im besonderem Maße für die Aus- und Weiterbildung qualifiziert, da sie Lehrpraxis einer medizinischen Hochschule sind, eine Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer besitzen sowie jährlich an einer Mentorenschulung teilnehmen.

Zu den Antragsunterlagen der finanziellen Förderungen gelangen Sie hier.

Parkinson-Stipendium

Hintergrund des Stipendiums

Die gemeinnützige Deutsche Parkinson Hilfe (DPH e. V.) unterstützt Menschen, die unheilbar an Morbus Parkinson erkrankt sind. In einer alternden Gesellschaft stellen Krankheiten wie Parkinson die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Deshalb fördert die DPH gemeinsam mit der Thiemann-Stiftung die Entwicklung ergänzender und alternativer Behandlungsmethoden, leistet Aufklärungsarbeit und fördert Auszubildende und Studierende, die sich besonders im Bereich Parkinsonhilfe hervorheben oder ihren Schwerpunkt in der Ausbildung im Bereich Neurologie/Parkinson setzen.

Hierbei steht auch im Vordergrund, dem Ärzt*innenmangel - besonders in Non-Metropolregionen und Flächenländern entgegen zu wirken und frühzeitig Nachwuchs an die Region zu binden.

 

Die aktuelle Bewerbungsrunde läuft seit dem 1. Januar 2026.

 

Voraussetzungen und Ausgestaltung

Für das Stipendium können sich alle eingeschriebenen Studierenden der Humanmedizin an der MHB bewerben.

 

Art des Stipendiums

  • Mit dem Stipendium ist neben einer ideellen auch eine finanzielle Förderung verbunden.

  • Das Stipendium dient primär der Unterstützung der DPH e.V. sowie der Thiemann-Stiftung auch während der Studienzeit, möglichst mit dem Ziel der Qualifizierung im Bereich Parkinson sowie zur Förderung von eigenen wissenschaftlichen Arbeiten

Mit Gewährung des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendiat:in zudem dazu:

  • sich ihrem Studium mit vollem Einsatz zu widmen

  • regelmäßige Kontakte zur DPH e.V./Thiemann-Stiftung zu pflegen

  • die DPH e.V. und die Thiemann-Stiftung während der gesamten Studiendauer insbesondere bei der Organisation von fachlichen Veranstaltungen und der Durchführung von Projekten zu unterstützen (z.B. Kooperation mit den Kliniken Beelitz, der Tulip Gala, Parkinson-Frühstück etc.)

  • an ausgewählten Veranstaltungen der DPH e.V./Thiemann-Stiftung persönlich teilzunehmen

 

Weitere Informationen hier.

 

Datenbank Forschungsförderung

Servicestelle für Forschungsförderinformationen im deutschsprachigen Raum

ELFI-Datenbank

Kostenloser Zugang mit MHB E-Mail Adresse (Suchfunktion u.a. auch für Kongressstipendium, Promotionsstipendium etc.)

Für weitere Informationen zur Forschungsförderung, wenden Sie sich bitte an das Forschungsdezernat.

Stipendien von Kliniken

Zahlreiche Kliniken bieten spezielle Stipendienprogramme an, um qualifizierte Nachwuchskräfte bereits während des Studiums kennenzulernen und langfristig an sich zu binden. Wenn Sie bereits eine bevorzugte Region oder einen spezifischen Arbeitgeber für Ihre spätere Tätigkeit im Blick haben, empfiehlt es sich, gezielt nach lokalen Förderprogrammen zu suchen. Diese ermöglichen oft nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern ebnen auch den Weg für einen direkten Berufseinstieg nach dem Abschluss.

Weitere Informationen hier.

Zahnmedizinstudium

Stiftungen und kommunale Stipendien
Datenbank Forschungsförderung

Servicestelle für Forschungsförderinformationen im deutschsprachigen Raum

ELFI-Datenbank

Kostenloser Zugang mit MHB E-Mail Adresse (Suchfunktion u.a. auch für Kongressstipendium, Promotionsstipendium etc.)

Für weitere Informationen zur Forschungsförderung wenden Sie sich bitte an das Forschungsdezernat.

Psychologiestudium

Und noch ein Tipp: Steuern sparen!

In jedem Fall lohnt sich für Studieninteressierte und deren Eltern in Finanzierungsfragen der Weg zum Steuerberater oder zur Steuerberaterin. Denn: Investitionen in die Bildung sind nicht nur karriererelevant, sondern bieten auch erhebliches Potenzial, die Steuerlast zu senken. Wer berufsbegleitend studiert, kann die anfallenden Kosten je nach persönlicher Situation als Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben geltend machen.

Die entscheidende Weiche: Erst- oder Zweitstudium? Für die steuerliche Einordnung ist entscheidend, in welchem Ausbildungsabschnitt Sie sich befinden. Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Sie bereits eine erste Berufsausbildung oder einen Bachelor-Abschluss erfolgreich abgeschlossen haben. In diesem Fall können die Studienkosten als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe in der Anlage N geltend gemacht werden. Der große Vorteil: Übersteigen die Kosten die Einnahmen, lässt sich ein steuerlicher Verlust feststellen. Dieser „Verlustvortrag“ mindert die Steuerlast in künftigen Jahren, sobald Sie ein höheres Einkommen erzielen.

Handelt es sich hingegen um die Erstausbildung (ohne vorherigen Abschluss), werden die Aufwendungen als Sonderausgaben eingestuft. Diese sind in der Anlage Sonderausgaben einzutragen und aktuell auf 6.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Ein wesentlicher Nachteil gegenüber den Werbungskosten ist, dass Sonderausgaben nur im Jahr der Entstehung mit steuerpflichtigen Einnahmen verrechnet werden können; ein Verlustvortrag in die Zukunft ist hier nicht möglich. Ein Abzug lohnt sich also nur dann, wenn Sie bereits während des Erststudiums über dem Steuergrundfreibetrag verdienen.

Für Selbstständige stellt sich die Situation einfacher dar: Sie deklarieren die Kosten für ein fachbezogenes Studium direkt als Betriebsausgaben, wodurch sich der zu versteuernde Gewinn unmittelbar mindert.

Was lässt sich im Detail absetzen? Das Finanzamt erkennt eine Vielzahl von Posten an, sofern diese für das Studium notwendig sind:

  • Studien- und Prüfungsgebühren: Diese können in voller Höhe angegeben werden.

  • Zinsen und Semestergebühren:  Zinsen für das Studiendarlehen und Semestergebühren sind als Werbungskosten abzugsfähig.

  • Fahrtkosten: Für den Weg zum Hochschulzentrum kann eine Pauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer (bzw. für Hin- und Rückweg, je nach aktueller Rechtsprechung zur „ersten Tätigkeitsstätte“) angesetzt werden.

  • Lernmittel und Technik: Fachliteratur und Software (z. B. Statistikprogramme) sind voll absetzbar. Arbeitsmittel wie Laptops oder Tablets können ebenfalls geltend gemacht werden, wobei bei privater Mitnutzung der berufliche Anteil geschätzt werden muss (oft 50/50-Regelung).

  • Homeoffice-Pauschale: Für Tage, an denen ausschließlich von zu Hause aus gelernt oder an Online-Vorlesungen teilgenommen wird, kann die Tagespauschale von aktuell 6 Euro (bis maximal 1.260 Euro pro Jahr) genutzt werden.

Egal ob Erst- oder Zweitstudium – wer Belege sammelt und seine Ausgaben in der Steuererklärung korrekt deklariert, erhält oft bares Geld vom Staat zurück. Während das Zweitstudium durch den Verlustvortrag besonders lukrativ für die Zeit nach dem Abschluss ist, profitieren Teilnehmer im Erststudium primär bei gleichzeitigem steuerpflichtigen Einkommen.

Studierende die Fragen dazu haben können sich an Steuerberaterin Anke Kaczmarek wenden.

Kontakt:
Treuhand Hannover Steuerberatung und Wirtschaftsberatung für Heilberufe GmbH
Niederlassung Neuruppin
Anke Kaczmarek, Steuerberaterin, Fachberaterin im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)
E-Mail: anke.kaczmarek@treuhand-hannover.de



Was können wir für Sie tun? Schreiben Sie uns!

Sie möchten am liebsten persönlich mit uns sprechen? Sie haben noch individuelle Fragen? Auch Eltern, deren Kind gerne an der MHB studieren möchte und die Fragen haben, können sich gerne an uns wenden. Melden Sie sich bei uns! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und nehmen schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt auf.

© 2026 MEDIZINISCHE HOCHSCHULE BRANDENBURG Theodor Fontane
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