Direkt zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für
Alle Studiengänge
Medizin
Zahnmedizin
Psychologie
Finanzierung
Fördermöglichkeiten fächerübergreifend
Wenn Sie Ihren Bildungskredit beantragen, können Sie die Kosten für Ihre universitäre Ausbildung finanzieren. Den Antrag stellen Sie online beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Der Kredit dient vor allem der Sicherung und Beschleunigung eines Studiums in fortgeschrittenen Phasen.
Der Kredit, bis maximal 7.200 Euro, ist zeitlich begrenzt und hat besonders niedrige Zinsen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie vom BVA einen schriftlichen Bescheid. Wenn der Bescheid positiv ist, schickt Ihnen das BVA auch ein Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW kümmert sich um den Abschluss des Vertrags, die Auszahlung der monatlichen Raten sowie die spätere Rückforderung des Kredits.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der KfW-Studienkredit wird häufig von Studierenden gewählt, da er einfach zugänglich ist und vergleichsweise niedrig verzinst wird. Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit dem BAföG-Bankdarlehen und mit dem Bildungskredit.
Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit finden Sie hier.
BAföG wird bei sogenannter finanzieller Bedürftigkeit gewährt. Eine Förderung ist in der Regel nur bis zum Alter von 30 Jahren möglich. Ausnahmen können aufgrund außergewöhnlicher Vorkommnisse gemacht werden.
Weitere Informationen zum BaföG finden Sie hier.
Fragen zum BaföG beantwortet die zuständige Stelle:
Studierendenwerk West:Brandenburg
Amt für Ausbildungsförderung, Postfach 601353
Besucheradresse: Babelsberger Str. 2, 14473 Potsdam
Tel.: 0331 3706–308
Die Bewerbungsfrist für die nächste Förderrunde beginnt am 1. Januar 2026.
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ausschließlich über unser Campus-Portal möglich ist. Bewerben können sich ausschließlich Personen, die bereits an der MHB studieren oder für das kommende Sommersemester 2026 an der MHB zugelassen sind.
Hier geht es zur Bewerbung und zur Anmeldung im Campus-Portal.
Viel Erfolg!
Zum Hintergrund:
Informationen zur Ausschreibung des Deutschlandstipendiums an der MHB
Grundgedanke des 2011 von der Bundesregierung eingeführten Deutschlandstipendiums war und ist es, herausragende Leistungen von engagierten Studierenden anzuerkennen und in einer öffentlich-privaten Partnerschaft gemeinsam zur Förderung der Fachkräfte von morgen beizutragen. Mit dem Stipendium werden begabte und leistungsstarke Studierende gefördert, „die aufgrund ihres bisherigen Engagements und Werdegangs unter Berücksichtigung sozialer, familiärer und persönlicher Umstände über ein großes Potenzial verfügen und herausragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben". Der dem Stipendium zugrunde liegende Leistungsbegriff ist dabei bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen oder Hindernisse und Widerstände im eigenen Lebens- und Bildungsweg erfolgreich zu meistern.
Wie hoch ist die Förderung durch das Deutschlandstipendium?
Die Höhe des Deutschlandstipendiums beträgt 300 Euro pro Monat. Die Stipendiat*innen erhalten die Förderung in der Regel für mindestens 12 Monate (ein Studienjahr).
Förderkriterien und Auswahlprozess
Die Auswahl erfolgt über ein Punktesystem basierend auf den verschiedenen Auswahlkriterien sowie der Bewertung des Motivationsschreibens durch ein Auswahlgremium.
Kriterien
Leistung, Engagement, Bildungsbiographie
- Schul- oder Studienleistungen,
- Ehrenamtliches Engagement (z. B. soziales, gesellschaftliches, hochschulpolitisches Engagement; Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden, Vereinen; Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen),
- Weitere (praktische) Qualifikationen (z.B. Berufsausbildung, Freiwilligendienste, besondere Erfolge, Auszeichnungen, Preise), besondere persönliche und familiäre Umstände (z.B. Krankheit, Behinderung, Erziehung und Pflege eigener Kinder, Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger, Herkunft)
- Motivationsschreiben,
Wichtig: Angaben müssen belegt werden (alle Dokumente müssen gesammelt am Ende des Bewerbungsformulars hochgeladen werden).
Sie haben noch Fragen?
Wir haben in den FAQ (Fragen und Antworten) alle relevanten Informationen für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie sich diese gut durch.
Egal ob in der Verwaltung, der Forschung oder in der Organisation – an der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich in verschiedenen Bereichen als studentische Mitarbeit oder studentische Hilfskraft einzubringen und die Hochschule aktiv mitzugestalten. Dabei erwartet Sie ein freundliches, offenes und unterstützendes Team, das großen Wert auf eine kollegiale Atmosphäre legt. Damit Ihr Fokus weiterhin auf dem Studium liegen kann, bieten wir flexible Arbeitszeiten an, die sich hervorragend mit Ihrem Stundenplan vereinbaren lassen, sowie die Option auf mobiles Arbeiten. Neben wertvoller Praxiserfahrung bietet das Honorar zudem eine attraktive Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Lebensunterhalts.
Alle Stellenanzeigen der MHB gibt es hier.
Die Medizinische Hochschule Brandenburg (MHB) hat in Zusammenarbeit mit der Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ein Stipendienprogramm ins Leben gerufen, um Bildungschancen und Vielfalt zu fördern. Wir sind der festen Überzeugung, dass finanzielle, soziale oder familiäre Hintergründe kein Hindernis für ein Medizinstudium sein dürfen. Jeder, der die persönliche Eignung und Motivation mitbringt, soll bei uns die Chance bekommen, sein Potenzial zu entfalten.
Studierende können sich für ein Stipendium bewerben, das sich auf 150 bis 300 Euro pro Monat beläuft und in der Regel für mindestens 12 Monate gewährt wird. Die Förderung hilft den Studierenden, sich auf ihr Studium zu konzentrieren, das letztlich uns allen zugutekommt, indem es die Gesundheitsversorgung verbessert.
Lernen Sie hier einige unserer Stipendiat*innen kennen.
Weitere Informationen hier.
-
Förderdatenbank der Bundesregierung
-
Mystipendium.de – Von einer ehemaligen Stipendiatin ins Leben gerufene Stipendiendatenbank
-
Aufstiegsstipendium der SBB - Stiftung Begabtenförderung für Berufserfahrene zur Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums
-
DFG - Nachwuchsförderung
- Konrad Adenauer Stiftung
- e-fellows.net - Das Online-Stipendium & Karrierenetzwerk
-
Cusanuswerk - Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland
-
Friedrich-Ebert-Stiftung - Studien- und Promotionsförderung
- Rosa-Luxemburg-Stiftung
-
Heinrich-Böll-Stiftung - Studien- und Promotionsförderung der Heinrich-Böll-Stiftung (Informationsflyer) Bewerbungsfrist i.d.R. 1. März und 1. September
- Hans-Böckler-Stiftung (Studium- und Promotionsstipendium)
Chancengleichheit im Bildungswesen, längere Förderung, Ehrenamtliches Engagement und gute Leistungen im Studium- sowohl Studienförderung als auch Förderung der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg.
- Stiftung Begabtenförderung beruflich Bildung (SBB)
Aufstiegsstipendium: für Menschen mit entsprechender Berufsausbildung, ab einer Note von 1,9 / oder mind. 87 Punkten in der Abschlussprüfung der Ausbildung und anschließend mehreren Jahren Berufserfahrung
- Avicenna Studierendenwerk - Stipendium für sozial engagierte, muslimische Studierende
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk: Stipendien für sozial engagierte, jüdische Studierende
- Evangelisches Studienwerk: Stipendien für sozial engagierte, evangelische Studierende
- Adam Wilhelm Klein-Stiftung: zinslose Förderdarlehen
Studierende dürfen neben dem Studium arbeiten, solange das Studium im Vordergrund steht. Während des Semesters gilt meist die 20-Stunden-Regel, um den Studierendenstatus (wichtig für Sozialversicherung und Krankenversicherung) nicht zu gefährden.
Beim Verdienst unterscheiden sich Minijob und Werkstudententätigkeit; steuerliche Abzüge sind oft gering und können über eine Steuererklärung zurückgeholt werden. Wer BAföG erhält, muss Einkommensgrenzen beachten. Auch die Krankenversicherung kann sich bei höherem Einkommen oder zu vielen Arbeitsstunden ändern. Bei Unsicherheiten helfen die Studienberatung, das BAföG-Amt, die eigene Krankenkasse, das Finanzamt bzw. eine Steuerberatung weiter.