Neue Fördermöglichkeit für MHB-Medizinstudierende und Absolvent:innen
ukrb-Klinik unterstützt ab sofort mit einem Teilstudiendarlehen

Neuruppin, 21. August 2023
Die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg (ukrb) in Neuruppin bietet ab sofort ein Teilstudiendarlehen-Programm an, das gezielt für Studierende und Absolvent:innen des Medizinstudiengangs an der MHB aufgelegt wurde. „Mit diesem Angebot möchte die Klinik die Studienfinanzierung erleichtern und die Verzahnung zwischen MHB und dem Universitätsklinikum stärken“, sagt Prof. Dr. Joachim Behr, Leiter der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.
Ziel dieses neuen Angebots ist es, eine Verbindung zwischen dem Studium und der beruflichen Entwicklung herzustellen. Das Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden, sofern Studierende oder Absolvent:innen ein bis zwei Jahre ihrer Weiterbildungszeit an der Klinik absolvieren. Die Höhe der Unterstützung ist genau festgelegt. Für eine einjährige Weiterbildungszeit werden 20.000 Euro gewährt, für eineinhalb Jahre 30.000 Euro und für zwei Jahre 40.000 Euro.
Prof. Joachim Behr
Dieses Angebot richtet sich an Bewerber:innen ab dem 9. Semester sowie an Absolventinnen des Medizinstudiengangs an der MHB. Zum einen gibt es für Studierende die Möglichkeit, dass die Studiengebühren der verbleibenden Semester nach Unterzeichnung des Studiendarlehensvertrags übernommen werden. Zum anderen erfolgt bei Absolvent:innen, die dieses Darlehn nutzen möchten, die Auszahlung in monatlichen Raten über die Gehaltsabrechnung.
Im Kontext der Facharztweiterbildung besteht die Möglichkeit, unabhängig von der Höhe des Studiendarlehens einen Weiterbildungsvertrag für die gesamte Dauer der Facharztweiterbildung in den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am ukrb abzuschließen. „Auch Interessierte anderer Fachrichtungen profitieren von diesem Angebot, da sie sich in der Regel ein Jahr Weiterbildungszeit an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik für ihre jeweilige Facharztweiterbildung anrechnen lassen können“, so Prof. Behr weiter. Neben der klinischen Ausbildung besteht zusätzlich die Möglichkeit der berufsbegleitenden Promotion mit Freistellungszeiten.
Weitere Informationen zum Teilstudiendarlehen und zur Bewerbung gibt es hier.