NC vor Gericht. MHB im ZDF
Neuruppin, 20.12.2017
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern eine wegweisende Entscheidung gefällt: Die Studienplatzvergabe im Fach Medizin muss künftig anders geregelt werden. Neben den Abiturnoten sollen weitere Kriterien Berücksichtigung finden, wie etwa eine vorherige medizinnahe berufliche Qualifikation, Empathie im Umgang mit Patienten oder Kommunikationskompetenz.
Viele der hier genannten und für die Zukunft geforderten Kriterien werden schon heute im Auswahlverfahren der MHB angewendet. Ein Team vom ZDF hat im Vorfeld des Urteils unseren Medizinstudierenden Maximilian Fichtl begleitet und stellt dabei sowohl Besonderheiten des Brandenburger Modellstudiengangs Medizin als auch Besonderheiten des Auswahlverfahrens an der MHB vor, in dem es weniger um Abiturnoten und mehr um Motivation, Kommunikation und Persönlichkeit geht. Ziel des mehrstufigen und aufwändigen Verfahrens ist es, nicht nur gute Schüler und Mediziner zu gewinnen, sondern gute Ärzte.