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Masterstudiengang Suchthilfe
Suchthilfe
Master (M. Sc.)
Der Studiengang ist noch nicht gestartet. Interessierte können sich hier unverbindlich registrieren. Wir informieren Sie dann, sobald der Beginn des Studiengangs endgültig feststeht und die Bewerbungsfrist beginnt.
Die Zertifizierung durch die DRV-Bund ist beantragt, damit der Studiengang zur/m „Gruppen- und Einzeltherapeut*in im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ qualifiziert.

Professionelle Suchthilfe: Akademische Weiterbildung
Suchtprobleme stellen eines der größten Gesundheitsprobleme dar, mit schwerem Leid für die Betroffenen und ihre Angehörigen sowie enormen volkswirtschaftlichen Kosten.
Neben den substanzbezogenen Störungen mit Alkohol, Medikamenten, Cannabis, illegalen Drogen und Tabak sind vielfältige Probleme mit substanzungebundenen süchtigen Verhaltensformen festzustellen. Hierunter zählen insbesondere die Glücksspielstörung, die Computerspielstörung und der pathologische Internetgebrauch.
Für all diese Themen bietet der postgraduale und berufsbgleitende Masterstudiengang „Suchthilfe“ an der Medizinischen Hochschule Brandenburg eine spezialisierte akademische Weiterbildung mit dem Schwerpunkt Suchttherapie an.
Dieser richtet sich vor allem an Diplom-Sozialarbeiter*innen, -Sozialpädagog*innen, -Psycholog*innen, Studierende der Psychologie mit Masterabschluss und Ärzt*innen.
Die Studierenden studieren den Gesamtbereich der professionellen Suchthilfe und können sich im Verlaufe des Studiums umfassend wissenschaftlich und therapeutisch weiterbilden, um persönliche Schwerpunkte hinsichtlich der Behandlung und Erforschung von Suchtproblemen zu entwickeln.
Vorteile des Masterstudiengangs Suchthilfe
Praxisorientiert und wissenschaftsbasiert
Online-Vorlesungen zur Verringerung der Präsenzzeit
berufsbegleitend
anerkannt für Promotion und Qualifikation für Leitungspositionen
praktische Therapieübungen mit Schauspielpatient*innen
beantragte Anerkennung durch die DRV zur Qualifikation als Suchttherapeut*in
Studienziele
- Suchttherapie: Der Studiengang beinhaltet ein den Kriterien der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen entsprechendes Weiterbildungscurriculum, damit die Absolvent*innen des Studiengangs die Personalqualifikationskriterien der Leistungsträger erfüllen, um als Einzel- und Gruppentherapeut*innen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker eigenverantwortlich tätig zu sein. Die inhaltliche Basis bilden die aktuellen AWMF-Leitlinien zu substanzbezogenen Störungen und Verhaltenssüchten.
- Prävention und Frühintervention: Suchthilfe beschränkt sich nicht auf die Behandlung bereits eingetretener Suchterkrankungen, sondern zielt darüber hinaus darauf ab, die Resilienz von Jugendlichen gegenüber Suchtproblemen durch Präventionsmaßnahmen zu stärken sowie durch Frühintervention und niedrigschwellige Hilfeansätze, Betroffene bereits bei riskantem oder schädlichem Konsumverhalten zu erreichen. Auch hierzu qualifiziert der Studiengang die Studierenden.
- Leitungs- und Forschungskompetenz: Die gestiegenen Qualitätsanforderungen bei zunehmender Ökonomisierung im Gesundheitswesen, aber auch die veränderten Ansprüche der Mitarbeitenden erfordern in der Suchthilfe immer mehr Organisations- und Leitungskompetenz. Der Studiengang qualifiziert die Studierenden daher systematisch für die Übernahme von Leitungspositionen in Suchthilfeeinrichtungen und die Durchführung wissenschaftlich fundierter Qualitätssicherung. Er berechtigt zur anschließenden Promotion an einer Universität.
Studienbeginn: Wintersemester 2025/26
Bewerbungsfrist(en): Bewerbungen sind jederzeit möglich. Die Plätze für die persönlichen Auswahlgespräche werden laufend vergeben, daher empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Bewerbung. Bitte beachten Sie daher, dass das Bewerbungsverfahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist beendet werden kann.
Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Studiengangstyp: postgradualer, berufsbegleitender Studiengang Masterstudiengang, die Anerkennung durch die DRV zur Qualifikation als Suchttherapeut*in ist beantragt
Zuordnung: Der Studiengang ist in der Fakultät für Medizin und Psychologie (FMP) angesiedelt.
Format: Der Studiengang wird als berufsbegleitendes Studium mit Online-Vorlesungen und max. 6 Blockseminaren (freitags, sonnabends, sonntags) angeboten.
Regelstudienzeit Teilzeit: 5 Semester
Lehrsprache: deutsch
Studienort bei Präsenzveranstaltungen: salus ambulanz, Krumme Straße 92, 10858 Berlin
Studiengangsleitung: Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer
ECTS: 120 Kreditpunkte
Bewerbungsgebühr: 100 Euro
Studiengebühr: 15.000 Euro (insgesamt)
Der Studiengang gliedert sich in folgende 12 Module:
- Medizinische und psychologische Grundlagen
- Rechtliche soziale und wirtschaftliche Grundlagen
- Suchtforschung Grundlagen
- Suchtforschung Anwendung
- Suchttherapie
- Vertiefung Suchttherapie I
- Vertiefung Suchttherapie II
- Vertiefung Wissenschaft-Praxistransfer
- Supervision und berufliche Selbstreflexion I
- Supervision und berufliche Selbstreflexion II
- Berufsqualifizierende Tätigkeit
- Masterthesis
Der berufsbegleitende Studiengang findet in Berlin in Form von jeweils 6 Blockseminaren pro Semester jeweils von Freitag 13:00 Uhr bis Sonntag 13:15 Uhr statt. Zur besseren Vereinbarkeit mit ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten die Studierenden zusätzlich Online-Vorlesungen, deren Inhalte sie zu Hause mithilfe von schriftlichen Lernkontrollfragen selbstständig, einzeln oder in festen Lerngruppen vertiefen.
Die Zertifizierung durch die DRV-Bund ist beantragt, damit der Studiengang zur/m „Gruppen- und Einzeltherapeut*in im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ qualifiziert.
Mit diesem Masterabschluss qualifizieren Sie sich außerdem für leitende Funktionen in der Suchthilfe und erwerben die Fähigkeit, wissenschaftliche Standards in der Qualitätssicherung anzuwenden. Darüber hinaus schaffen Sie die Grundlage für eine akademische Karriere durch die Möglichkeit zur Promotion.
Für den Masterstudiengang Suchthilfe (M.Sc.) können Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Diplom-Sozialarbeiter*in, Diplom-Sozialpädagog*in oder Diplom-Psycholog*in zugelassen werden sowie Studierende der Psychologie mit Masterabschluss und Ärzt*innen. Die persönliche Eignung wird in einem 30-minütigen Auswahlgespräch überprüft.
Um mithilfe des Studiengangs die von den Leistungsträgern anerkannte Qualifikation der/des „Suchttherapeut*in“ erhalten zu können, muss außerdem für mindestens zwei Jahre ein Arbeitsplatz mit dem zeitlichen Umfang von mindestens 50 Prozent der wöchentlichen Regelarbeitszeit im Bereich der ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Rehabilitation Abhängigkeitskranker nachgewiesen werden.
Der Studiengang ist noch nicht gestartet. Interessierte können sich hier unverbindlich dafür registrieren. Wir informieren Sie, sobald der Beginn des Studiengangs endgültig feststeht und die Bewerbungsfrist beginnt.
Für Ihre Online-Bewerbung benötigen Sie folgende Dokumente:
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Motivationsschreiben (1-2 DIN A4-Seiten) In dem Motivationsschreiben sollten Sie Ihren persönlichen Werdegang, Ihre Interessen und Neigungen, prägende Ereignisse und insbesondere Ihren Weg zur Berufsfindung und Ihre Motivation für das Masterstudium Suchthilfe an der MHB beschreiben.
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Tabellarischer Lebenslauf (umgekehrt chronologisch, ohne Foto),
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Hochschulabschluss
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ggf. weitere Zeugnisse, z. B. Berufs- oder Studienabschlüsse (beglaubigte Kopie) oder Arbeitszeugnisse, Praktikumsnachweise, Empfehlungen.
Bitte beschriften Sie Ihre Anhänge mit Namen und Bezeichnung: z.B. Vorname_Nachname_Lebenslauf.
Wir wünschen Ihnen für Ihre Bewerbung viel Erfolg!