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Im Quereinstieg zum Psychotherapeuten
Neuruppin, 05.09.2017
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17. August 2017 ein Grundsatzurteil gefällt, das auch Quereinsteigern eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ermöglicht. Dem Urteil zufolge reicht der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiums der Psychologie an einer inländischen Universität als Zulassungsberechtigung und Zugangsvoraussetzung aus. Ein vorheriger Bachelorabschluss in der Psychologie ist mit dem jetzigen Urteil nicht mehr obligatorisch.
Mit seiner Feststellung, dass sich dem Psychotherapeutengesetz die Pflicht zum vorherigen Bachelorabschluss in Psychologie nicht entnehmen lasse, hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Auslegung revidiert. Der Gesetzgeber habe die durch den sogenannten Bologna-Prozess bewirkte Umstellung der Studienstrukturen auf Bachelor- und Masterabschlüsse bislang nicht zum Anlass genommen, das Gesetz zu ändern oder zu reformieren. Dementsprechend seien Diplom- und Masterabschlüsse formal als gleichwertig zu behandeln.
„Wir freuen uns über diese neue Auslegung des Psychotherapeutengesetzes durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die auch unserer Auffassung entspricht und die es Quereinsteigern rechtssicher ermöglicht, unseren Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie als Sprungbrett zur Psychologischen Psychotherapeutenausbildung zu nutzen“, sagt Prof. Dr. Gerhard Danzer, Prodekan für Studium und Lehre sowie Studiengangsprecher der Psychologie an der MHB.
„Eine inhaltliche Nähe muss natürlich gegeben sein, aber ein Bachelor in Sozialwissenschaft, in einem Fach der Geisteswissenschaften oder in der Pädagogik kommt grundsätzlich in Frage, selbst Wirtschaftspsychologen haben nach diesem Urteil generell eine Chance. Wir prüfen jeweils individuell, ob die benötigten Basisvoraussetzungen gegeben sind und ob wir die bisher erbrachten Leistungen anerkennen können. Was dann an Voraussetzungen eventuell noch fehlt, kann in so genannten Brückenkursen nachgeholt werden. Das eröffnet auch Absolventen aus benachbarten Bachelorstudiengängen den Zugang zum Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie, was ihnen anschließend auch eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ermöglicht. Wir freuen uns sehr, dass die betroffenen Studierenden damit ihrem Berufswunsch Psychotherapeut einen großen und rechtssicheren Schritt näher gekommen sind“, so Danzer weiter.
Bewerbungen zum Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.) sind für das kommende Wintersemester noch bis zum 30.09.2017 möglich. Hier finden Sie weitere Informationen.